Ein 41-Jähriger ist wegen Diebstahls verurteilt worden (Symbolbild). Foto: dpa

Erst stahl er unbemerkt den Geldbeutel, dann hob er mit den EC-Karten seiner Opfer Geld ab. Für seine Taten ist ein 41-Jähriger vom Amtsgericht Waiblingen nun verurteilt worden. Hinweise auf eine Bande gab es nicht.

Waiblingen - Zu drei Jahren und drei Monaten Gefängnis hat das Amtsgericht Waiblingen einen 41-Jährigen verurteilt, weil er seinen Opfern die Geldbörsen gestohlen und mit ihren EC-Karten Geld abgehoben hat. Auf diese Weise erbeutete der Mann rund 11 000 Euro an mehreren Orten in Deutschland, unter anderem in Weinstadt. Die Anklage lautete zunächst auf schweren Bandendiebstahl, doch im Laufe des Verfahrens fanden sich keine Belege dafür, dass der Beschuldigte als Mitglied einer Bande agiert hatte.

In seiner Urteilsbegründung sprach der Vorsitzende Richter von einer immer gleichen Masche, mit der der 41-Jährige durchs Land gereist sei: Demnach stahl er hauptsächlich älteren Frauen beim Einkaufen in Supermärkten den Geldbeutel aus der Handtasche, was diese meistens erst an der Kasse bemerkten. Bis die Geschädigten die Sperrung ihrer EC-Karten veranlassen konnten, hatte der 41-Jährige schon längst am nächsten Automaten größere Summen Bargeld abgehoben – meist im vierstelligen Bereich. Das gelang ihm, weil viele der Opfer die Geheimnummern ihrer Karten im Geldbeutel aufbewahrt hatten. Das habe der Angeklagte, so der Vorsitzende Richter, aus Erfahrung gewusst. Deshalb habe er sich bewusst ältere Menschen als Opfer ausgesucht. Der 41-Jährige sei zwar geschickt, aber nicht besonders professionell vorgegangen. So habe er nichts unternommen, um am Automaten sein Gesicht zu verbergen. „Da hat er die Möglichkeiten der Polizei unterschätzt“, sagte der Richter.

Überwachungskamera filmt den Täter

Tatsächlich waren die Ermittler dem Mann über die Überwachungsbilder der Geldautomaten auf die Schliche gekommen, die sie mit polizeiinternen Datenbanken abgeglichen hatten. Dabei kooperierten sie auch mit Kollegen aus Österreich, wo der Mann in Tirol ähnliche Delikte begangen hatte. Ein Gutachter, der beim Landeskriminalamt als Sachverständiger für Lichtbildvergleiche tätig ist, erklärte vor Gericht, dass es zwischen den Bildern verschiedener Überwachungskameras und dem Angeklagten eine hohe Wahrscheinlichkeit der Übereinstimmung gebe. Obwohl der 41-Jährige zunächst nichts von den belastenden Bildaufnahmen gewusst habe, sei er von vornherein geständig gewesen, so der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Dass der Mann drogenabhängig gewesen sein soll, wie er zu Beginn des Prozesses erklärt hatte, hielt das Gericht hingegen für wenig glaubhaft. Es gebe keinen Anhalt auf eine Suchterkrankung.

Einschlägig vorbestraft

Die verhängte Freiheitsstrafe liegt unter der Forderung des Staatsanwalts, der vier Jahre Haft gefordert hatte. Er sprach von einem „hartnäckigen Dauerstraftäter“, der sich, anstatt zu arbeiten, regelmäßig durch Diebstähle Geld beschafft habe. Dazu sei er an den unterschiedlichen Tatorten aufgetaucht, habe zugeschlagen und sei wieder verschwunden. Häufig habe er die Geldbörsen samt EC-Karten nach dem Diebstahl in ein Gebüsch in der Nähe des jeweiligen Tatorts geworfen, wo sie gefunden wurden. Manche seiner Opfer glaubten daraufhin, ihre Portemonnaies schlicht verloren zu haben und bemerkten erst Wochen später, dass von ihren Konten unbefugt Geld abgehoben worden war. „Äußerst raffiniert“ sei der 41-Jährige somit vorgegangen. Auch drei einschlägige Vorstrafen sprächen gegen ihn, erklärte der Staatsanwalt.

Der Verteidiger des Angeklagten verzichtete in seinem Plädoyer auf eine konkrete Strafmaßforderung. Er betonte aber, dass es von Anfang an ein Geständnis seines Mandanten gegeben habe, weshalb die Strafe unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten vier Jahren Gefängnis liegen müsse.