Christoph Sonntag bei der SWR-Aufzeichnung seines Programms „Wörldwaid“ im Mai im Theaterhaus. Foto: Lichtgut/Julian Rettig

Im Rosenkrieg Sonntag gegen Sonntag kommt es zu keiner Verurteilung. Nachdem das Verfahren gegen den Kabarettisten bereits 2020 eingestellt worden ist, wird auch seine Ex-Frau, der „versuchte Erpressung“ vorgeworfen wurde, nicht vom Amtsgericht bestraft.

Was die sich einst liebenden Eheleute Christoph und Elisabeth Sonntag, die gemeinsam Eltern eines Kindes sind, in den letzten beiden Jahren erlebt haben, wünscht man nicht mal seinem schlimmsten Feind. Ihr Rosenkrieg mit schweren Vorwürfen spielte sich in der Öffentlichkeit ab. Jetzt ist ein weiteres Kapitel von der Justiz beendet worden. Das Amtsgericht Stuttgart hatte im Februar einen Strafbefehl gegen die Ex-Frau sowie gegen deren Anwalt wegen „versuchter Erpressung“ erlassen. Dagegen legten beide Einspruch ein. Bei der Hauptverhandlung über den Einspruch ist es jetzt zu keiner Verurteilung gekommen.

Elisabeth Sonntag ist bereit, 120 Sozialstunden zu leisten

„Meine Mandantin hat sich bereit erklärt, 120 Sozialstunden bei einer gemeinnützigen Einrichtung zu erbringen“, teilte ihr Anwalt Klaus Malek am Freitag unserer Zeitung mit. „Die Einstellung gemäß § 153a StPO“ stelle „keine Schuldfeststellung“ dar. Es handele sich also nicht um eine Verurteilung, es sei „keine Strafe ausgesprochen worden“. Weder das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt noch die Staatsanwaltschaft Stuttgart hätten sich veranlasst gesehen, an dem Strafbefehl, der von einer versuchten Erpressung ausging, festzuhalten, sagte Malek.

Im Verfahren sei klargestellt geworden, dass Elisabeth Sonntag ihren Ex-Ehemann zu keinem Zeitpunkt des Besitzes kinderpornografischer Schriften beschuldigt oder gar angezeigt habe. „Entsprechende Ermittlungen gegen Christoph Sonntag sind ausschließlich auf die staatlichen Ermittlungsbehörden zurückzuführen, die einen entsprechenden Tatverdacht gegen Herrn Sonntag angenommen haben“, erklärt Rechtsanwalt Klaus Malek. Jede gegenteilige Behauptung sei „falsch und verleumderisch“. Sollte sich diese Beschuldigungen wiederholen, werde seine Mandatin „unverzüglich Strafanzeige wegen Beleidigung und Verleumdung erstatten“.

Laut Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts, so ist aus Ermittlerkreisen zu hören, soll die Ex-Frau im Juli 2019 im Beisein ihres Anwalts vier externe Festplatten von Christoph Sonntag der Polizei übergeben haben. Auf einer der Festplatten habe sich ein beanstandetes Bild befunden, das die Hausdurchsuchung bei Sonntag auslöste. Die Ermittlungen ergaben später, dass dieses Bild nicht dem Kabarettisten zuzurechnen war.

Bei einer Feier bedankte sich Sonntag bei Freunden, die zu ihm hielten

Christoph Sonntag sieht sich als Opfer einer „Rufmordkampagne“. Gegen ihn war nach mehreren Vorwürfen seiner Ex-Frau ermittelt worden. Alle Verfahren waren im Jahr 2020 eingestellt worden. Dabei war es unter anderem um Fördermitteln des Landes für seine Stiftung gegangen. In diesem Zusammenhang hatte es zwei Essenseinladungen Sonntags an den Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) gegeben. Dabei wurde der Vorwurf der Vorteilsgewährung und -annahme geprüft. Wegen geringer Schuld ist das Verfahren gegen beide bei Bezahlung einer Geldauflage eingestellt worden. Der Vorwurf des Besitzes von kinderpornografischen Schriften erwies sich als haltlos. Das Verfahren wurde mit der Begründung eingestellt, es gebe keinen Tatverdacht. Zu seinem 60. Geburtstag hatte Sonntag Freunde eingeladen, die in der schweren Zeit an ihn geglaubt hätten. Bei der Feier im Theaterhaus waren unter anderem der frühere EU-Kommissar Günther Oettinger, die frühere CDU-Spitzenkandidatin Susanne Eisenmann sowie OB Frank Nopper und seine Frau Gudrun Nopper dabei.

Sonntags Anwalt kann sich „nur wundern“

Über das Urteil des Amtsgerichts im Verfahren gegen Elisabeth Sonntag kann sich Achim Bächle, der Anwalt von Christoph Sonntag „nur wundern“, wie er auf Anfrage unserer Zeitung sagt: „Aber ich kommentiere jetzt nichts mehr.“ Strafrechtlich ist der Rosenkrieg Sonntag gegen Sonntag nun beendet. Aber zu einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung der ehemaligen Ehepartner wird es noch vor dem Landgericht kommen.