Lämmer werden geschlachtet, bevor sie zwölf Monate alt sind. Foto: dpa

Das Veterinäramt beschuldigt einen Unternehmer, kranke Tiere nicht behandelt zu haben.

Göppingen - Husten, hatten Fieber, Nasenausfluss und zwei tote Lämmer machten die Amtstierärztin Anfang August stutzig. Weil ein Schlachthausbetreiber im Landkreis Göppingen der Anordnung zur Konsultation eines Tierarztes nicht nachgekommen sein soll, muss er sich vor dem Amtsgericht Göppingen wegen dem Vorwurf des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verantworten.

Zahlreiche Lämmer wurden während des Schlachttages Anfang August beanstandet, weil die Veterinärmedizinerin eine Infektionskrankheit bei ihnen vermutete. An diesem Tag durften die Tiere nicht mehr getötet werden. Dem Schlachthausbetreiber wurde es ferner zur Auflage gemacht, einen Tierarzt mit der Behandlung der Tiere zu beauftragen. Offenbar ist das Unternehmen dieser Auflage nicht nachgekommen, weshalb der 59-jährige Inhaber Post von der Bußgeldstelle des Landratsamtes bekommen hat. Für seinen Verstoß sollte er 1000 Euro bezahlen. Der Schlachthausbetreiber wehrte sich gegen den Bußgeldbescheid.

Es haben keinen Grund gegeben, die Tiere zu beanstanden, wie der Anwalt des Mannes vor dem Amtsgericht erklärte. Das Verhalten der Tiere sei auf das Klima an diesem Tag zurückzuführen gewesen. Das Husten der Lämmer sei von Staub in der Luft verursacht worden. „Es war extrem heiß an diesem Tag.“ Und dass es unter den vielen hundert Lämmern in dem Betrieb auch vor der Schlachtung zu Todesfällen komme, könne nicht verhindert werden. „Da kann man nichts machen.“

„Das Allgemeinbefinden der Tiere war gestört.“

Eine als Zeugin geladene Amtstierärztin des Göppinger Veterinäramtes widersprach den Aussagen des Verteidigers. Zwei tote Lämmer seien „sehr untypisch“, meinte sie. Dass die von ihrer Kollegin festgestellten Symptome bei den anderen Tieren auf die hohen Temperaturen jener Tage im Sommer zurückzuführen gewesen seien, glaube sie ferner nicht. Eine erhöhte Außentemperatur lasse die Körpertemperatur der Tiere nicht auf mehr als 40 Grad Celsius ansteigen. Normal wäre eine Temperatur von 38,5 bis 39,5 Grad Celsius gewesen. „Das Allgemeinbefinden der Tiere war gestört“, so die 44-Jährige, die am besagten Tag Anfang August telefonisch mit ihrer Kollegin vor Ort gesprochen hat.

Beim nächsten Schlachttag, zwei Tage nach dem beschriebenen Besuch des Veterinäramtes, seien die separierten, möglicherweise kranken Tiere unbehandelt vorgefunden worden. Auf Nachfrage sei der Veterinärtierärztin bestätigt worden, dass kein Tierarzt konsultiert worden sei. Die vor Gericht anwesenden Vertreter der Bußgeldstelle und des Veterinäramtes des Landkreises Göppingen hoben hervor, dass der angeprangerte Betrieb wiederholt gegen Regeln verstoßen habe. „Das ist der dritte Fall“, sagte ein Vertreter des Veterinäramtes. Bereits in den Jahren 2014 und 2016 sei das Unternehmen gemaßregelt worden. „Diesen Schlachtbetrieb muss man regelmäßig anschieben, seine Pflichten wahrzunehmen“, meinte der Behördenvertreter am ersten Verhandlungstag.

Dem Angeklagten selbst rang das Gerichtsverfahren über weite Strecken nur wenig Aufmerksamkeit ab. Der Fleischermeister äußerte sich nur in geringem Umfang und ließ weitgehend seinen Rechtsvertreter sprechen. Mehr Interesse als die Ereignisse im Gerichtssaal schien das Display eines Mobiltelefones hervorzurufen. Immer wieder starrte der 59-Jährige auf sein Handy oder tippte etwas ein, sofern er nicht mit Zwischenrufen am Gemüt der Richterin zerrte. Erst nach mehrfacher Ermahnung und der Androhung eines Ordnungsgeldes legte der Mann sein Mobiltelefon beiseite und stellte seine unaufgeforderten Redebeiträge ein. Die Verhandlung wird fortgesetzt.