Den angeklagten Eltern legt man zu Last, dass sie ihre Kinder vernachlässigt haben sollen. (Symbolbild) Foto: imago images/Jan Huebner/Blatterspiel via www.imago-images.de

Weil sie nicht zum Prozesstermin erschienen sind, hat das Amtsgericht Reutlingen nun Haftbefehl gegen die Eltern zweier Kinder erlassen. Die Angeklagten dürfen ihre Kinder derzeit nicht sehen.

Reutlingen - Das Amtsgericht Reutlingen hat Haftbefehl gegen einen Mann und eine Frau erlassen, die ihre Kinder vernachlässigt haben sollen. Eigentlich sollte am Montag der Prozess gegen die Eltern beginnen. Die beiden waren jedoch nicht vor Gericht erschienen, wie der Direktor des Gerichts, Friedrich Haberstroh, am Montag bestätigte. Zuvor hatte der SWR berichtet.

Laut Angaben des Amtsgerichts hatten sich die Großeltern der Kinder, die heute fünf und neun Jahre alt sind, bereits 2017 ans Jugendamt gewandt. Ein drittes Kind war überraschend gestorben, nach Angaben der Angeklagten am plötzlichen Kindstod. Im Juli 2019 holte das Jugendamt die beiden Kinder aus ihrer Familie. Diese sind seitdem in Pflegefamilien untergebracht, die Eltern haben kein Besuchsrecht, weil sie mit Entführung gedroht hatten.

Zu Verhandlungsbeginn am Montag hatten der 36 Jahre alte Vater und die 29 Jahre alte Mutter kurzfristig gegenüber ihren Pflichtverteidigern behauptet, sie seien verhandlungsunfähig. Ein entsprechendes Attest legten sie allerdings nicht vor. Ein neuer Verhandlungstermin wurde auf den 14. Dezember festgesetzt.