Foto: Pascal Thiel

Weil er die Intimsphäre seiner früheren Partnerin verletzt hat, muss ein 38-Jähriger Nürtinger eine Geldstrafe bezahlen.

Nürtingen - Er zeigte sich beim Amtsgericht Nürtingen zwar geständig und auch reuig. Trotzdem hatte ein 38-Jähriger Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt, um vor Gericht zu erklären, warum er im vergangenen August Video- und Bilddateien seiner Ex-Freundin in Reizwäsche im sozialen Netzwerk Instagram eingestellt hat. Die Videos und Fotos zeigten die ehemalige Partnerin bei „erotischen Tanzbewegungen und Posen“, so die Staatsanwältin bei der Verlesung der Anklage.

Die beiden führten eine On-Off-Beziehung

„Die Medaille hat immer zwei Seiten“, setzte der 38-jährige Nürtinger in der Verhandlung zu seinem Erklärungsversuch an. Seine damalige Freundin und er seien seit dem Jahr 2013 zusammen gewesen. Während dieser Zeit entstanden in den eigenen vier Wänden auch die Aufnahmen. Die Verbindung sei dann zu einer On-Off-Beziehung geworden, das heißt, die beiden waren mal liiert, dann wieder nicht.

Eines Tages habe er wieder Kontakt zu ihr aufnehmen wollen. Doch vergeblich, sie sei nicht an ihr Handy gegangen, und auch ihr Facebook-Account sei abgemeldet gewesen. Da sei er auf folgende Idee gekommen: Warum nicht Fotos und Videos aus gemeinsamen Tagen posten, um so wieder ihre Aufmerksamkeit auf sich zu lenken?

Waren die Bilder nicht für die Öffentlichkeit gedacht?

Der Plan ging prompt auf, allerdings anders als beabsichtigt. Bereits eine Stunde, nachdem er die Dateien auf Instagram gepostet hatte, habe sich ein Mann bei ihm gemeldet, der sich als der neue Freund seiner Ex-Freundin vorstellte. Dieser habe von ihm verlangt, so der 38-Jährige, dass er das Bildmaterial aus dem Netz nehme. Was er dann auch getan habe. „Damit war das für mich erledigt“, sagte der Nürtinger. Ohnehin seien die Fotos und Videos nicht für die Öffentlichkeit bestimmt gewesen. „Ich wollte nicht, dass das die ganze Welt sieht“, versicherte er. Aber er habe sich mit den Einstellungen auf der Plattform Instagram auch nicht ausgekannt. Zudem seien die Bilder nicht pornografisch gewesen, es seien auch ganz unverfängliche darunter gewesen, versuchte der 38-Jährige die Vorwürfe gegen ihn abzuschwächen.

Der Beschuldigte zeigt Einsicht und Reue

Dies ließ der Amtsrichter Michail Stogianidis freilich nicht gelten. Das Einstellen der intimen Fotos stellten eindeutig eine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs der Frau dar. „Wenn’s nur für Sie ist, dann posten Sie das nicht auf Instagram“, sagte der Richter an die Adresse des 38-Jährigen. Dieser gab sich einsichtig. „Es war blöd von mir, und es tut mir auch leid“, entschuldigte sich der Nürtinger. Weil noch eine Geldstrafe wegen Fahrerflucht gegen den arbeitslosen Nürtinger fällig ist, wird nun aus beiden Fällen eine Gesamtstrafe gebildet. Vermutlich wird diese bei 70 Tagessätzen zu je 15 Euro liegen.