Der Gerlinger Tankstellenräuber ist am Donnerstag verurteilt worden. Foto: dpa

Ein damals 19-jähriger Gerlinger hat im Mai 2012 ein Tankstelle überfallen. Jetzt wurde er verurteilt. Verraten hat ihn eine unbedachte Prahlerei vor einem Mitschüler.

Ludwigsburg - Maskiert und mit einer Softair-Pistole bewaffnet überfällt Raja Z. im Mai 2012 die Aral Tankstelle in Gerlingen. Der damals 19-jährige Gerlinger taucht kurz vor Ladenschluss um 22 Uhr im Shop der Tankstelle auf und bedroht die Kassiererin mit der Pistole.

„Geld her, Scheine!“ soll er gerufen haben. Danach flieht er mit 400 bis 500 Euro Beute Richtung Stadtmitte. Während des Überfalls steht sein Komplize Kevin F. vor der Tankstelle Schmiere. Dessen Fall wurde bereits gesondert verhandelt.

Raja Z. ist am Donnerstag für den Überfall auf die Station vom Schöffengericht Ludwigsburg zu acht Monaten Haft verurteilt worden. Die Haftstrafe wird auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Die Vorsitzende Richterin Franziska Scheffel verurteilte den Angeklagten aufgrund seines Reifegrads und da er zur Tatzeit noch bei den Eltern wohnte nach Jugendstrafrecht. Die Anklage lautete auf gemeinschaftliche schwere räuberische Erpressung.

Fahndung bringt zunächst kein Ergebnis

Die Fahndung der Polizei nach dem Täter im Mai des Jahres 2012 bleibt erst einmal ergebnislos. Zwar wird Raja Z. vernommen, da er sich kurz nach der Tat in der Nähe der Tankstelle aufhält. Nachweisen kann man ihm aber nichts. Vorerst nicht.

Erst im November 2012 kommt die Polizei dem Täter auf die Spur. Dem ehemaligen Klassenkameraden Michael K. gegenüber prahlt Raja Z. wenige Wochen nach der Tat damit, wie er die Tankstelle überfallen hatte: „Rein, bedrohen, Geld holen, raus.“ Ganz einfach sei das gewesen. Das will Michael K. an einer Tankstelle in Leonberg nachmachen. Bevor es dazu kommt, wird er von der Polizei aufgegriffen. Während seiner Vernehmung erzählt Michael K. der Polizei von dem Gespräch mit Raja Z.

„Ich habe mit der Sache nichts zu tun“, leugnete Raja Z. bis zuletzt die Tat. Dessen Anwalt plädierte daher auf Freispruch, es gebe keine Beweise gegen seinen Mandanten. Die Staatsanwaltschaft hingegen sah die Beweislage als eindeutig an und forderte acht Monate Haft auf Bewährung. Schöffen und Richterin folgten deren Plädoyer.

Die Last der Indizien ist erdrückend

Das Urteil stützte sich auf Indizien: Die Kassiererin der Tankstelle hatte eine Täterbeschreibung geliefert, die auf den Angeklagten passte. Auch die Aufnahme der Überwachungskamera an der Tankstelle hatte einen Mann gezeigt, dem Raja Z. von Größe und Statur her stark ähnelte. Ein weiteres Indiz: Bei einer Hausdurchsuchung hatte die Polizei eine Sturmhaube und eine Softair-Pistole in der Wohnung von Raja Z. gefunden. Schwer belastet hatte den Angeklagten auch die Zeugenaussage von Michael K. Vor Gericht wiederholte er, dass sich Raja Z. ihm gegenüber zu der Tat bekannt hatte. Mehr noch: vor der Verhandlung hatte ihm Raja Z. aufgelauert und gedroht, er solle „das Maul halten“.

Für die Polizei ist Raja Z. kein Unbekannter: Neun Einträge ins Strafregister hat er bereits, unter anderem wegen Diebstahls, Körperverletzung und des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Vor Gericht beteuerte er, er wolle sich ändern, habe aufgehört zu kiffen und wolle eine Ausbildung beginnen. Ein erster Schritt: Seit drei Monaten besucht Raja Z. ein Trainingsprojekt für straffällig gewordene Jugendliche namens „Work and Box“.