Im Fall vor dem Ludwigsburger Amtsgericht habe die Mutter der 14-Jährigen dernen Nebenjob wohl aus Geldnot toleriert, so der Kriminalbamte, der vor Gericht aussagte. Foto: dpa

Wegen Menschenhandels und Zuhälterei ist ein 28-Jähriger erneut verurteilt worden. Er sitzt bereits in Haft, weil er zuvor ein anderes minderjähriges Mädchen zur Prostitution zwingen wollte.

Ludwigsburg - Weil er eine 17-Jährige zur Prostitution zwingen wollte und ihr gedroht hatte, sie zu töten, verbringt der 28-jährige Angeklagte seine Tage schon in einer Haftanstalt. Vor dem Ludwigsburger Amtsgericht musste er sich am Dienstag nun verantworten, weil er nun eine 14-jährige Göppingerin erfolgreich überredet hatte, für ihn in der Barockstadt anschaffen zu gehen. Das Landgericht hatte ihn für die erste Tat zu zwei Jahren Haft verurteilt. Für die folgende Tat wurde er nun wegen Menschenhandels, Zuhälterei, Sex mit einer Minderjährigen und Beleidigung zu einem weiteren Jahr und vier Monaten Haft verurteilt.

Auf Hobby-Huren-Portal registriert

Im September 2015 hatte der Angeklagte die damals 14-Jährige neben weiteren Mädchen angeschrieben. Er schwärmte ihr vor, wie schön sie trotz ihres Übergewichts sei – sie ließ sich von dem zwölf Jahre älteren Mann betören. Doch der Arbeitslose zeigte schnell seine wahren Absichten und überredete das Mädchen, sich mit einem von ihm verfassten Profil auf einem Hobby-Huren-Portal unter dem Titel „Sandy gerade 18“ zu präsentieren. Er übernahm den Whatsapp-Verkehr mit den Freiern und bestellte sie zu seinem Wohnsitz. An ihren Einsätzen war spätestens im März 2016 ein auf ihre Mutter angemeldetes Handy involviert. Eine direkte Beteiligung konnte der Mutter aber bisher nicht nachgewiesen werden. Diese habe aber vermutlich aufgrund eigener Geldsorgen nichts mehr gegen den lukrativen Nebenjob ihrer Tochter einzuwenden gehabt, sagte ein Kriminalbeamter vor Gericht. Gegen den Angeklagten, den sie in der Zwischenzeit kennengelernt habe, wollte sie nicht aussagen.

Auf die Schliche kam die Polizei dem Paar durch eine nächtliche Verkehrskontrolle im Oktober 2015 in Stuttgart. Der Angeklagte war wegen ähnlicher Fälle bereits aktenkundig. Die 14-Jährige saß neben ihm in „nuttiger“ Kleidung, sagte der Beamte. Der Fußraum voller Kondome. Die Polizei brachte die Minderjährige nach Hause zu ihrer Mutter, die damals noch nichts vom Zweitleben der Realschülerin wusste.

Mitschülerin bringt Polizei auf Spur

Der Wendepunkt war aber, dass das Mädchen vor einer Mitschülerin mit ihren nächtlichen Diensten über das Hobby-Huren-Portal prahlte. Die Freundin weihte im Februar 2016 eine Schulsozialarbeiterin ein, die die Polizei alarmierte. Die Beamten fanden das Huren-Profil der 14-Jährigen und durchsuchten im März 2016 die Wohnungen der Beteiligten. Dabei beschlagnahmten sie Reizwäsche, obszöne Nacktfotos der Minderjährigen und Handys, über die zumindest der Whatsapp-Verkehr aus der Vornacht klar wurde.

Dabei kam heraus, dass das Mädchen zwischen etwa 19 und 24 Uhr mit drei Männern in deren Autos Geschlechtsverkehr hatte – und dass ein auf die Mutter angemeldetes Handy in den Ablauf der nächtlichen Eskapaden involviert war. „Das ist nur die Spitze des Eisbergs“, sagte die Staatsanwältin. Verfahren gegen die Freier wurden in der Zwischenzeit eingestellt, da für sie nicht eindeutig erkennbar war, dass das Mädchen erst 14 Jahre alt gewesen ist.

Nach einem Gespräch mit dem Richter gestand der 28-Jährige die Tat in vollem Umfang, was strafmildernd berücksichtigt wurde. Der Verteidiger wies außerdem auf das Leiden seines Mandanten unter einer angeblich übermäßig langen Untersuchungshaft hin. Der 28-Jährige beteuerte, dass er alles bereue und dass er sich tatsächlich in die 14-Jährige verliebt habe.