Radarfalle wurde notorischem Verkehrssünder zum Verhängnis Foto: dpa

Mit Tempo 170 statt der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 Stundenkilometern ist ein Heidelberger auf der A 8 bei Leonberg geblitzt worden. Das brachte ihm eine Freiheitsstrafe ein.

Leonberg - Mit Tempo 170 statt der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 Stundenkilometern ist im August 2013 ein Heidelberger auf der A 8 bei Leonberg geblitzt worden. Damit fing der Ärger für den 32-Jährigen erst richtig an. Denn der Raser hatte sich ohne Führerschein ans Steuer gesetzt. Erst wenige Monate zuvor hatte das zuständige Landratsamt angeordnet, den Führerschein des mehrfach einschlägig vorbestraften Mannes einzuziehen. Wegen erneuten Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilte das Leonberger Amtsgericht nun den 32-Jährigen zu einer fünfmonatigen Freiheitsstrafe.

„Ihre Vorstrafen lassen mir keine andere Möglichkeit, als Sie zu einer Haftstrafe ohne Bewährung zu verurteilen“, erklärte Amtsrichterin Sandra De Falco. Der Heidelberger verbüßt seit November eine zweijährige Haftstrafe wegen Betrugs, hat wegen guter Führung aber bereits Freigang. In weiteren Geldstrafen und Strafaussetzungen sah die Richterin nicht die geeigneten Mittel, um den Mann zur Vernunft zu bringen. „Wenn man einen Blick ins Verkehrszentralregister wirft, könnte man meinen, dass Sie die Tempovorschriften lediglich als Vorschläge deuten.“

Den Führerschein darf der Wiederholungstäter frühestens nach 18 Monaten wieder beantragen. „Doch angesichts der Verkehrsverstöße wird Ihnen die Verwaltungsbehörde hohe Hürden in den Weg legen“, betonte die Richterin. Der Staatsanwalt hatte sogar eine Haftstrafe von sechs Monaten gefordert. Der Verteidiger plädierte hingegen für eine Geldstrafe, weil sein Mandant ein Seminar bei einem Verkehrspsychologen absolviert habe.

Der 32-Jährige hatte sich in der Vergangenheit einiges zuschulden kommen lassen. Zweimal häufte er die maximale Punktzahl auf seinem Konto in Flensburg an und musste deswegen seinen Führerschein abgeben. Neben etlichen Geschwindigkeitsverstößen ist er auch zweimal beim Fahren ohne Führerschein erwischt worden. Darüber hinaus wurde er bereits wegen Veruntreuung und gewerbsmäßigen Betrugs verurteilt.

Durch die jüngste Verurteilung muss der gelernte Elektriker, der sich auch schon als Gastronom versucht hat, wieder in den geschlossenen Vollzug zurück. Damit verliert er seine Arbeitsstelle bei einer Elektrofirma. Das Bußgeld von 600 Euro, das dem Heidelberger für sein Tempovergehen nebst vier Punkten in der Flensburger Verkehrssünderdatei auferlegt wurde, wird ihm auf seine neuerliche Haftstrafe angerechnet. Deshalb muss er nur drei der verhängten fünf Monate absitzen.