Über 20 I-Phones hat die Polizei in der Wohnung des 23-Jährigen gefunden – aber er streitet ab, davon etwas gewusst zu haben. Foto: dpa

Ein 23 Jahre alter Mann soll teure Handys unter falschem Namen bestellt und nicht bezahlt haben. Er musste sich nun vor Gericht verantworten. Ein Prozess um Betrug, Hehlerei und dubiose Freunde – und um die Ermittlung der Polizei.

Ditzingen - Vor dem Amtsgericht Ludwigsburg stand am Donnerstagmorgen ein 23 Jahre alter Mann vor Gericht, dem Betrug oder Hehlerei vorgeworfen wurde. Welcher Strafbestand zutrifft, sollte die Verhandlung ans Licht bringen. Am Ende wurde das Verfahren gegen den Mann jedoch eingestellt – mit der Auflage einer Zahlung von 1200 Euro. Die kommt dem Seehaus in Leonberg zugute, eine gemeinnützige Einrichtung, die jugendliche Straftäter nach einer Haftstrafe bei ihrer Wiedereingliederung unterstützt.

Im Mai und November 2016 soll der damals in Ditzingen lebende Mann laut Anklage 27 Handys unter falschem Namen bestellt und nicht bezahlt haben – was Betrug wäre. Oder er habe die I-Phones von jemandem entgegengenommen im Wissen, dass die Geräte „auf unlautere Art erworben wurden“, wie der Staatsanwalt aus der Anklageschrift las – das wäre Hehlerei. Bei einer Durchsuchung im November hatten Kriminalbeamte die Mobiltelefone in der Wohnung des Mannes gefunden.

Die Freunde sollen es gewesen sein

Der gelernte Schreiner wies in der Verhandlung jede Schuld von sich: „Ich habe die Tat nicht begangen.“ Drei Bekannte, die im November mehrere Wochen bei ihm zu Besuch waren, hätten die Handys unter falschen Namen bestellt. So sollen in der Wohnung Kontoauszüge von vier anderen Männern gefunden worden sein, erklärte der Anwalt des Angeklagten. Außerdem befanden sich in einem Zimmer auch Fahrkarten zu den Orten, an denen die auf einen falschen Namen bestellten I-Phones abgeholt wurden. „Zu dem Zeitpunkt war mein Mandant aber nachweislich bei der Arbeit“, sagte der Verteidiger.

Nachdem die Polizei die Wohnung durchsucht hatte, habe der 23-Jährige seine Freunde zur Rede gestellt. „Die haben mir nicht geglaubt, dass die Polizei da war und mir unterstellt, ich hätte die Handys selbst an mich genommen.“

Wie die damals ermittelnde Polizeibeamtin aussagte, seien die Handys unter falschem Namen an die Adresse mehrerer leer stehender Häuser in Ditzingen bestellt worden. Auf der Straße sei der Postbote dann abgefangen worden. Alternativ hätten die Täter die Päckchen bei der Post abgeholt, unter Vorlage eines falschen Ausweises. „Die Täterbeschreibungen passen aber nicht zu meinem Mandanten“, sagte der Verteidiger. Die Polizistin konnte indes nichts dazu sagen, und auch nicht, ob tatsächlich Tickets und Kontoauszüge anderer in der Wohnung gefunden worden seien.

Handy auf der Straße gekauft

Die Anzeige eines Mannes, dessen Name für Bestellungen missbraucht wurde und die Anfrage beim Handyhersteller Apple hatte die Polizei auf die Spur des jungen Schreiners gebracht: Eines der Handys war auf ihn registriert. „Ein Mann hatte mich am Stuttgarter Bahnhof angesprochen und gefragt, ob ich ein I-Phone kaufen will. Ich habe ja gesagt“, erklärte der Mann auf der Anklagebank. Jedoch fanden sich bei der Durchsuchung seiner Wohnung zumindest 24 weitere Handys, die im November bestellt und nie bezahlt wurden. Seine Freunde hätten diese wohl dort deponiert, erklärte der Mann. Zwei dieser Kumpane wurden später in Hamburg und München gefasst und wegen Hehlerei mit Handys zu einer Haftstrafe verurteilt.

Nach der Beweisaufnahme schlug die Richterin vor, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. „Ich sehe keinen zwingenden Grund, dass der Mann es nicht war“, sagte indes der Staatsanwalt. Jedoch sei auch nicht optimal ermittelt worden, so dass Fragen offen blieben. Etwa, ob der Mann wirklich im besagten Zeitraum Besuch gehabt habe. Daher stimmte der Ankläger der Verfahrenseinstellung zu. Der Verteidiger ebenso: „Es fehlen Anhaltspunkte für die Täterschaft meines Mandanten. Man hat nichts gegen ihn. Ich begrüße es daher, wenn man das Verfahren einstellt.“