Der 25-jährige Angeklagte hat keine günstige Sozialprognose. Foto: Tom Weller

Wegen räuberischen Diebstahls und vorsätzlicher Körperverletzung muss ein 25-Jähriger hinter Gitter. Er hatte im Juni in einem Supermarkt in Denkendorf Getränke gestohlen.

Denkendorf - Eineinhalb Jahre muss ein 25-Jähriger aus Neuhausen ins Gefängnis, weil er in einem Denkendorfer Supermarkt Getränke gestohlen und zwei Angestellte verletzt hatte. Der Mann sitzt seit der Tat im Juni dieses Jahres in Untersuchungshaft. Weil er mehrfach, teils einschlägig, vorbestraft ist und keine günstige Sozialprognose hat, hat sich das Esslinger Amtsgericht gegen eine Bewährungsstrafe ausgesprochen.

Nur Spezi bezahlt

Was war passiert? Am Mittwoch, 24. Juni, war ein Mitarbeiter des Marktes in der Köngener Straße auf einen jungen Mann aufmerksam geworden, der sich „nicht normal“ verhielt. Der Mitarbeiter beobachtete den 25-jährigen Angeklagten und stellte fest, dass dieser mehrere Flaschen Whisky und einige Dosen mit Energydrink und Whisky-Mischgetränken – im Gesamtwert von 38,89 Euro – in seinem Rucksack verschwinden ließ. „Ich bin dann zu meinem Kollegen und habe ihm gesagt, er soll den Mann im Kassenbereich freundlich darauf ansprechen, was er in seinem Rucksack hat“, sagte der 34-Jährige vor Gericht. Der Angeklagte habe auf mehrere Ansprachen zunehmend aggressiv reagiert. Nachdem er mehrfach zwischen Kassenbereich und Laden hin- und hergelaufen sei, habe der Angeklagte schließlich eine Dose Spezi an der Kasse bezahlt.

Angeklagter will nicht mehr trinken

Als er daraufhin von den Supermarkt-Angestellten ins Büro gebeten und am Arm gefasst wurde, wehrte sich der 25-Jährige heftig, trat und schlug um sich. Dabei schlug er mit der Faust gezielt in Richtung Gesicht des 29-jährigen Angestellten. Dieser konnte ausweichen, der Schlag streifte seinen Hals. Schließlich wurde der Angeklagte in das Supermarktbüro gebracht. „Er wollte immer wieder aufstehen und hat uns gebeten, keine Polizei zu holen“, so der 29-Jährige. Bei dem Angeklagten, der erst zwei Monate vor der Tat aus der Haft entlassen worden war, wurde in der Tatnacht ein Alkoholwert von 0,7 Promille nachgewiesen. Er gab zudem an, Marihuana geraucht zu haben. „Bei Ihnen spielt Alkohol offenbar eine größere Rolle“, schlussfolgerte der Richter in Bezug auf die elf Vorstrafen, die der 25-Jährige in den vergangenen fünf Jahren angesammelt hat. Er wisse, wie er sei, wenn er Alkohol trinke, sagte der Angeklagte. Deshalb habe er nach der Haft eigentlich damit aufgehört. Am Tag der Tat habe ein Freund ihn aber lange überredet und schließlich habe der 25-Jährige doch getrunken. „Darum ist das passiert. Wenn ich normal im Kopf gewesen wäre, hätte ich das nie gemacht“, fügte er hinzu.

Freundin will unterstützen

In seinem Plädoyer nahm der Verteidiger kein Blatt vor den Mund. Er selbst habe auch schon Enthemmung durch Alkohol erfahren, „aber ich wäre trotzdem nie auf die Idee gekommen, beim Rewe eine Flasche Wodka zu klauen“, sagte er. Er verstehe nicht, warum sein Mandant nicht die Chance genutzt habe, die Ware wieder aus seinem Rucksack zu nehmen, nachdem er erstmals vom Personal angesprochen worden war. Mit Blick auf die Lebensgefährtin des Mannes, zu der er ziehen und mit deren Hilfe er vom Alkohol wegbleiben wolle, forderte der Verteidiger eine neunmonatige Haft, die auf mindestens drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Immerhin sei die Freundin extra aus Niedersachsen angereist, um bei dem Prozess sein zu können. Das spreche für eine stabile partnerschaftliche Beziehung und eine positive Sozialprognose. Das sah der Vertreter des Staatsanwaltschaft anders. Er war verwirrt davon, dass der Angeklagte von der Ankündigung seines Umzugs nach Niedersachsen offenbar überrascht worden sei. Er wies außerdem auf die kriminelle Energie hin, die der Angeklagte gezeigt habe. Der Staatsanwalt forderte ein Jahr und zehn Monate – ohne Bewährung.

Keine Bewährung

Mit einem Jahr und sechs Monaten Haft blieb das Gericht in seinem Urteil zwischen den beiden Forderungen. Der Richter erklärte, eine Bewährung komme nicht infrage, da es im Leben des 25-Jährigen keine stabilisierenden Strukturen gebe. Einen Arbeitsplatz habe der gelernte KfZ-Mechaniker nicht in Aussicht und auch mit seiner Familie stehe er nicht in Kontakt. „Ich glaube nicht, dass Sie ein Rowdy oder ein Gewohnheitstäter sind“, gab der Richter dem Angeklagten auf den Weg. Er könne aber nicht glauben, dass der 25-Jährige sich über einen Zeitraum von mehreren Jahren an die Bewährungsauflagen halten kann.