Ein 21-Jähriger aus Esslingen händigt einem Unbekannten seine EC-Karte und die Geheimzahl dazu aus. Das hat fatale Folgen.
Die Masche war immer die gleiche: Menschen aus dem Kreis Esslingen erhielten Anfang vergangenen Jahres eine Whatsapp-Nachricht. Ihr vermeintlicher Sohn oder ihre angebliche Tochter teilten ihnen mit, dass das Handy kaputt gegangen sei, sie daher keinen Zugriff auf ihr Online-Banking hätten, aber zur Abwendung einer Notlage dringend eine Überweisung tätigen müssten. Besorgte Eltern gingen den Kriminellen auf den Leim und überwiesen das Geld auf eine in der Whatsapp genannte Kontonummer.
Das Geld einer Frau landete auf dem Konto eines jungen Mannes aus Esslingen, der sich dafür nun vor dem Amtsgericht verantworten musste. Der Vorwurf lautete auf Geldwäsche. Der 21-Jährige war geständig. Kurz nach dem ihm unerklärlichen Geldeingang auf seinem Konto im Januar vergangenen Jahres, so sagte er aus, habe sich ein Unbekannter über den Instant-Messaging-Dienst Snapchat bei ihm gemeldet: Die 2013 Euro seien versehentlich auf dem Konto gelandet, er wolle das Geld zurück. Der Angeklagte solle ihm zum Abheben seine Geldkarte und seine Geheimzahl aushändigen.
Bei einem Treffen in Esslingen übergab der junge Mann dem Unbekannten tatsächlich seine EC-Karte und die Geheimzahl. Später sollte er laut einer gemeinsamen Vereinbarung die Karte als verloren melden, sie sperren lassen und eine neue beantragen. Für seine Bemühungen sollte er einen bestimmten Betrag erhalten. Der Unbekannte hob von dem Konto des 21-Jährigen mehrmals Geld ab. Die Geldkarte wurde später in einem Hotelzimmer in Tübingen gefunden.
Den versprochenen Anteil des Geldes erhielt der Angeklagte nach eigenen Angaben aber nicht. Daraufhin spielte er Sherlock Holmes, forschte auf Instagram nach dem Unbekannten und entdeckte ihn tatsächlich. Der Mann mache auch Musik und sei daher in dem sozialen Medium nicht schwer zu finden gewesen. Ein Bild des Mannes, dessen Usernamen und Wohnort konnte er dem Gericht mitteilen. Es sei selten, dass in solchen Fällen Hintermänner genannt würden, sagte der Richter.
Das Geständnis wurde zugunsten des Angeklagten gewertet. Er wurde zu einer Zahlung von 1000 Euro, zur Rückzahlung der 2013 Euro an die durch den Enkeltrick Geschädigte und zur Übernahme der Kosten des Verfahrens, die sich in einem „dreistelligen Bereich“ bewegen, verurteilt.