Ein Jahr auf Bewährung und 8000 Euro Strafe für Urkundenfälschung. Foto: Tom Weller

Ein 64-Jähriger aus Esslingen hat sich nach Erkenntnis des Amtsgerichts der Urkundenfälschung schuldig gemacht. Er hat das Testament seiner inzwischen verstorbenen Partnerin vermutlich verändert, um sich als Alleinerben einzusetzen.

Esslingen - Ein Jahr Haft auf Bewährung und 8000 Euro Strafe erwarten einen Mann, der sich selbst als Alleinerben in das Testament seiner verstorbenen Partnerin geschrieben und damit deren zwei Töchter enterbt hat. Ein 64-Jähriger aus Esslingen musste sich am Dienstag vor dem Esslinger Amtsgericht wegen Urkundenfälschung in einem besonders schweren Fall verantworten.

Der eloquente studierte Wirtschaftsingenieur bestritt den Vorwurf vehement. Er sei mit seiner Partnerin 15 Jahre zusammen gewesen, es habe ein sehr gutes Verhältnis bestanden. Nach dem Tod ihrer Eltern habe sie ihm ein lebenslanges Nutzungsrecht für das elterliche Friesenhaus in der Nähe von Flensburg ausgestellt. Alle Beteiligten schätzten den Wert des Hauses auf dem zehn Hektar großen Grundstück auf rund 90 000 Euro. Eine der Töchter jedoch sagte, dass dieses im Todesfall keinen Bestand habe. 2015 habe das Paar darum beschlossen, Testamente zu schreiben und sich gegenseitig als Alleinerben zu nennen. Die Schriftstücke habe man in einem Geheimfach im Sekretär aufbewahrt.

Urlaube mit „Oma und Opa“

Im Mai 2018 verstarb die zwei Jahre jüngere Partnerin nach einer Leukämieerkrankung. Die heute 39 und 41 Jahre alten Töchtern seiner Freundin hätten von dem Testament nichts gewusst, wie die beiden in ihren Zeugenaussagen schilderten. „Wir hatten ein mütterlich-freundschaftliches Verhältnis“, beschreibt die Ältere. Über ihre Vorsorgepläne habe man dennoch „leider nicht“ gesprochen.

Die beiden Schwestern sprachen in ihren Aussagen von einem teils schwierigen Verhältnis zum Partner ihrer Mutter. Während die Jüngere angab, noch nie gut mit ihm klargekommen zu sein, berichtete die 41-Jährige von gemeinsamen Urlauben mit ihren Kindern und „Oma und Opa“.

Angeklagter fordert Geld

Während der Krankheit der Mutter sei das Verhältnis dann abgekühlt. „Als es zu Ende ging, wurden wir von den Ärzten angesprochen, ob er denn weiß, wie schlecht es ihr geht“, erinnerte sich die 41-Jährige. Zu diesem Zeitpunkt habe der Anklagte sie schon länger nicht mehr besucht. „Dabei war abgemacht, dass wir uns abwechseln.“ Die jüngere Schwester dagegen berichtete, es habe vonseiten des Angeklagten „böse SMS“ gegeben, dass sich die Töchter nicht genug um die Mutter würden.

Nach dem Tod habe es Probleme gegeben, alle nötigen Dokumente für den Erbschein zu bekommen. Die Schwestern nahmen sich einen Anwalt, als der Angeklagte von seinem Nutzrecht für das Haus im Norden erzählte und von den beiden 36 000 Euro dafür forderte, dass er bei dessen Sanierung geholfen habe. Das Testament der Mutter hätten die beiden Töchter erst gesehen, als es ihnen vom Amtsgericht zugeschickt wurde. Beide zweifelten sofort an der Echtheit. „Das ist niemals Mamas Schrift“, waren sie sich einig.

Egoistisch und eigensüchtig

Bestätigt wurde ihre Vermutung in der Verhandlung von der geladenen Sachverständigen, die das Testament gegen Schriftproben des Angeklagten und der Mutter getestet hatte. Sie sei sich „zu 99 Prozent“ sicher, dass das der Angeklagte das Testament verfasst hat. Der 64-Jährige ließ sich dennoch nicht beirren. Er habe das Testament nicht geschrieben, beteuerte er, und griff danach die Vorgehensweise der Sachverständigen an.

Während der Vertreter der Staatsanwaltschaft den Tatvorwurf der Urkundenfälschung in einem besonders schweren Fall als erwiesen ansah, drängte der Verteidiger auf Freispruch. Das Gutachten sei zu einem falschen Ergebnis gekommen. „Wir bleiben dabei, es ist das Testament der Lebensgefährtin meines Mandanten“, sagte er. Man habe zudem versäumt, die behandelnden Ärzte und Pfleger oder weitere Familienmitglieder zu befragen, mit denen die Partnerin die Existenz des Testaments besprochen haben könnte.

Der Vorsitzende Richter sah jedoch keinen Zweifel an der Schuld des Angeklagten. Er habe „selten so ein eindeutiges Gutachten gehört“. Da der Angeklagte bisher „ehrenwertes Leben geführt“ habe und es eine positive Sozialprognose gebe, zeigte er sich verwundert, dass der 64-Jährige so egoistisch und eigensüchtig gehandelt habe. Der Angeklagte hat jetzt eine Woche Zeit, um das Urteil anzufechten.