Illegale Autorennen können für Passanten lebensgefährlich werden. Foto: Adobe Stock/gradt

Für ein illegales Autorennen braucht es nicht immer einen Konkurrenten. Ein AMG-Fahrer steht nach einer Raserei durch Sindelfingen vor dem Gericht.

Sindelfingen - Das Pedal ist bis zum Anschlag durchgedrückt. Der Motor der Mercedes C-Klasse gibt alles. Der Polizist versucht, noch etwas Geschwindigkeit aus seinem Auto herauszuholen und gibt Vollgas. „Wenn der nicht bremsen muss, bekommen wir den nie“, denkt er sich, umklammert das Lenkrad und versucht mit seinem Wagen dranzubleiben.

Es ist ein Samstagnachmittag, genauer gesagt der 23. Februar 2019, als sich zwei Polizeibeamten plötzlich in einer Verfolgungsfahrt zwischen Sindelfingen und Böblingen wiederfinden. Die Verfolgung scheint hoffnungslos, zu schnell ist der von der Firma AMG getunte Mercedes auf der Straße vor ihnen. Doch dann kommt eine Kreuzung und der 470 PS starke AMG muss abbremsen. Das ist die Gelegenheit: Die Polizisten schaffen es, den Raser zu stoppen.

So ähnlich schildert der als Zeuge geladene Polizist am Montagmorgen im Amtsgericht Böblingen den Mittag vor eineinhalb Jahren. Angeklagt ist der 31-jährige AMG-Fahrer wegen eines verbotenen Kraftfahrtzeugrennens. „Ein illegales Autorennen bedeutet nicht, dass man gegen einen Konkurrenten fahren muss“, erklärt der Böblinger Amtsrichter Horst Vieweg. Denn laut dem Strafgesetzbuch reiche rücksichtsloses Fahren mit dem Ziel, möglichst schnell zu sein, für eine solche Anklage aus.

Polizei kommt nicht hinterher

Aufgefallen war der Raser den Polizisten im Bereich der Wurmbergstraße in Sindelfingen, als er mit lautem Motorengeheul an ihnen vorbeifuhr. Auf seinem Weg durch die Bachstraße, die Calwer Straße und die Gottlieb-Daimler-Straße soll er in Bereichen, in denen Tempo 50 gilt, an die 160 Kilometer pro Stunde gefahren sein. „Was wäre passiert, wenn Sie jemanden überfahren hätten?“, fragt der Richter Horst Vieweg den Angeklagten während der Verhandlung. Dieser schweigt – so wie er es beinahe während der gesamten Verhandlung tut. Horst Vieweg beantwortet die Frage kurzerhand selbst: „Sie würden ‚lebenslänglich‘ bekommen.“

Gutachter soll Geschwindigkeit prüfen

Da keine Menschen verletzt wurden, soll der Angeklagte eine Geldstraße von rund 7500 Euro bezahlen sowie für ungefähr sechs Monate seinen Führerschein abgeben. Der Richter betonte hierbei, dass nicht die Geldstrafe, sondern der Führerscheinentzug entscheidend sei. Schließlich sei der Fahrer auch in Flensburg kein Unbekannter. Bereits drei Eintragungen habe der 31-Jährige im Fahreignungsregister. Sogar nach dem Straßenrennen soll der Sindelfinger noch einmal mit 47 Kilometern pro Stunde zu schnell geblitzt worden sein.

Der Verteidiger Christos Psaltiras und der Angeklagte zeigen sich unzufrieden mit der Strafe. Psaltiras argumentiert, dass es nicht genügend Anhaltspunkte für die gemessene Geschwindigkeit gebe. Es seien keine Notizen während der Fahrt gemacht worden. Die Polizisten hätten die Geschwindigkeit des Fahrers nicht genau messen können.

Außerdem sei sich der Angeklagte bewusst, dass er zu schnell gefahren sei. Dieser habe inzwischen sein Auto gegen ein anderes Modell eingetauscht, da er „ein solches Auto nicht mehr möchte“. Bei dem Verfahren kam es zu keinem abschließenden Urteil. Ein Gutachter soll eingeschaltet werden, der die genaue Geschwindigkeit des Rasers ermittelt.