Die Täter waren im Breuningerland auf Diebestour. Foto: factum/Weise/Simon Granville/factum

Zwei Rumänen überfallen den Apple Store im Breuningerland – doch vor Gericht bekommen sie noch eine Chance auf Besserung.

Sindelfingen - Einer der beiden Angeklagten beginnt schon bitterlich zu weinen, bevor die Verhandlung vor dem Amtsgericht in Böblingen überhaupt begonnen hat. Als der Staatsanwalt die Anklageschrift verliest, rollen die Tränen weiter. „Bitte verzeihen Sie den von mir gemachten Fehler. Bitte geben Sie mir eine Chance. Ich habe viel gearbeitet, aber nun kann ich meiner Familie nichts mehr bieten, außer Kummer“, schreibt er in einem an den Vorsitzenden Richter Werner Kömpf gesendeten, hoch emotionalen Brief, den dieser vor Gericht vorliest.

Schwerer Bandendiebstahl wird dem 28-jährigen Rumänen und seinem 31-jährigen, ebenfalls aus Rumänien stammenden Komplizen vorgeworfen. Sie sollen im Mai einen Apple Store im Sindelfinger Breuningerland bestohlen haben. Innerhalb von einer Stunde zwischen 18 und 19 Uhr waren sie dreimal in dem Geschäft und verließen es mit diversen hochwertigen Elektronikgeräten – aber ohne zu zahlen. Das belegen Videoaufnahmen aus dem Geschäft. Der Wert des Diebesgutes liegt bei 7263 Euro.

Angeklagte gestehen Diebstahl

Den Diebstahl räumen beide Angeklagten ein. Schließlich wurden sie nach der dritten Diebestour durch den Apple Store von zwei Ladendetektiven aufgehalten. Dabei wurden sechs Kopfhörer im Wert von knapp 3000 Euro bei ihnen sichergestellt. Das restliche Diebesgut wurde im Auto des 31-Jährigen gefunden.

Ein Mitarbeiter von Apple sagt als Zeuge aus. Er ist dem Gericht bekannt, denn es ist das zwölfte Mal, dass er wegen Diebstählen als Zeuge aussagen muss. „Im vergangen Jahr wurde bei uns Ware im Wert von 70 000 Euro geklaut“, berichtet er. Verwundert nimmt Kömpf zur Kenntnis, dass die Ware in dem Geschäft nicht gesichert ist und die Mitarbeiter verdächtige Personen nicht ansprechen sollen. „Zu ihrer Sicherheit, denn wer weiß, wie ein Täter reagiert“, erklärt der Mitarbeiter.

Auch eine eigene Security gibt es nicht. Deswegen musste der Mitarbeiter die Detektive zu Hilfe holen. Diese hatten zwar außer den beiden Angeklagten noch ein Pärchen im Laden ausgemacht, das sich verdächtig verhalten hatte. Außerdem soll im oberen Stockwerk eine weitere Person mit einer Tasche auf die Angeklagten gewartet haben. Dass es sich um eine organisierte Bande handelte, lässt sich jedoch nicht beweisen.

Bewährungsstrafe für die Angeklagten

Und so gibt Kömpf den Angeklagten, die seit fünf Monaten in Untersuchungshaft sitzen, noch eine Chance und verurteilt sie wegen gewerbsmäßigen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten – auf Bewährung.