Der Angeklagte hatte Marihuana verkauft. Foto: dpa

Ein 26-Jähriger aus Sindelfingen muss wegen Drogenhandels ins Gefängnis. Mit einem inszenierten Kauf hattte er noch seinen Zulieferer an die Polizei ausgeliefert und lebte deshalb in der Untersuchungshaft in Angst.

Böblingen - Ein 26-Jähriger hat von Dezember vergangenen Jahres bis April in Böblingen und Sindelfingen einen schwungvollen Handel mit Marihuana betrieben. In mehreren Fällen soll er den Stoff auch an Minderjährige verkauft haben. Deshalb musste er sich jetzt vor dem Böblinger Amtsgericht verantworten.

Als Umschlagplatz habe häufig das Böblinger Einkaufszentrum Mercaden gedient, so die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift. Auf die Spur des 26-Jährigen, der vor Gericht ein Geständnis ablegte, kam die Polizei durch Aussagen seiner Kunden. Einem Mädchen soll er deshalb mit dem Tod ihrer Familie gedroht haben, was der Angeklagte bestritt. Außerdem war der 26-Jährige, der keinen Beruf gelernt hat und als Dealer seinen Lebensunterhalt bestritt, bereits bei mehreren Polizeikontrollen mit Marihuana erwischt worden.

Der Angeklagte half bei den Ermittlungen

Der Sindelfinger, der einen Teil seiner Kindheit in einem Heim verbracht und trotz seines noch jungen Alters bereits mehrere Jahre im Gefängnis gesessen hat, habe sich dabei nicht gewehrt. „Er war freundlich und kooperativ“, sagte einer der Polizisten vor Gericht. Man habe danach auch mehrfach mit ihm gesprochen und versucht, ihm den Ernst der Lage klarzumachen. Trotzdem dealte er weiter. Der Richter Werner Kömpf attestierte dem 26-Jährigen daher auch eine gewisse „Hartnäckigkeit“ und äußerte die Sorge, ob sich das Verhalten des jungen Mannes in Zukunft verbessern werde.

Dem 26-Jährige zu Gute gehalten wurde seine Mithilfe bei den weiteren polizeilichen Ermittlungen. „Er hat die Hose heruntergelassen“, sagte Stefan Holoch, der Anwalt des 26-Jährigen. So gab der Angeklagte den Namen seines Lieferanten preis und erläuterte den Beamten auch die geheimen Codes, mit denen er per SMS Nachschub an Marihuana bestellt hatte. Bei einem inszenierten Kauf schnappte die Falle zu, sodass die Polizei auch den Lieferanten festnehmen konnte.

In die JVA Tübingen verlegt

Unter anderem wegen „unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge“ lautete das Urteil schließlich auf zwei Jahre und sechs Monate Haft, die der Sindelfinger allerdings nicht in Stammheim verbringen muss, wo er seit seiner Festnahme in Untersuchungshaft sitzt. Da er dort gemeinsam mit dem Lieferanten einsitze, den er an die Polizei verraten hat, müsse er mit Angriffen rechnen, sagte Stefan Holoch. In Stammheim sei er „als Petze verschrien“, gehe noch nicht mal auf den Hof und müsse auch „in der Dusche aufpassen“. Der Richter hatte ein Einsehen. Er veranlasste die Verlegung des nach Auffassung des Gerichts auch von Marihuana abhängigen Angeklagten in die JVA Tübingen. „Eine Therapie wird vonnöten sein“, sagte Kömpf.