Das Amtsgericht Besigheim verurteilte eine 51-Jährige wegen Leistungsbetrugs. Foto: dpa

Eine 51-jährige Frau verschwieg dem Jobcenter jahrelang ihre Einkünfte und bezog dadurch zu Unrecht 26 000 Euro. Wegen Leistungsbetrugs wurde die Frau jetzt zu einer Geldstrafe verurteilt.

Besigheim - Zu einer Geldstrafe in Höhe von 180 Tagessätzen verurteilte das Amtsgericht Besigheim eine 51-jährige Frau aus dem Landkreis Ludwigsburg, weil sie über einen Zeitraum von drei Jahren zu Unrecht Arbeitslosengeld II, auch bekannt als „Hartz IV“, bezogen hat. Die Frau arbeitete seit Sommer 2009 als selbstständige Promoterin und verschwieg dem Jobcenter diese Einkünfte, die sich auf rund 10 000 bis 12 000 Euro pro Jahr beliefen. Auf diese Weise betrog die Frau das Jobcenter Ludwigsburg um rund 26 000 Euro, wie Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Heilbronn nachweisen konnten. Das Jobcenter fordert nun die zu Unrecht bezahlten Leistungen von der Frau zurück. Wegen der hohen Anzahl der Tagessätze gilt die Frau nun als vorbestraft.