Fahrlässige Tötung: Ein Verfahren am Amtsgericht Besigheim stützt die Version der Staatsanwaltschaft. Foto: dpa/Arne Dedert

Mitschuldig am Tod eines 81-Jährigen: Eine Kammer am Amtsgericht Besigheim verurteilt einen 55-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung.

Besigheim - Bekanntlich können im Straßenverkehr Sekunden oder Sekundenbruchteile über das Schicksal entscheiden – in einem jetzt am Amtsgericht in Besigheim verhandelten Fall entschieden sie über Leben und Tod. Laut Gutachter fehlten einem der beteiligten Fahrer exakt 1,3 Sekunden, um eine Kollision auf der Landesstraße zwischen Hohenhaslach und Freudental zu vermeiden. Darum musste ein 81-Jähriger sterben. Der 55-Jährige, der mit dem Senior kollidiert war, musste sich wegen fahrlässiger Tötung vor dem Amtsgericht in Besigheim verantworten – er war zu schnell gefahren.

Die Richterin sprach von tragischen Ereignissen, die am 6. Juli 2019 an einer Einmündung zur Landesstraße 1106 zusammenkamen. „Wir wissen zwar, dass im juristischen Sinn der Tote der Hauptverursacher des Unfalls gewesen ist“, sagte sie. Der später verstorbene Mann hatte dem 55-Jähringen die Vorfahrt genommen. Außerdem habe der 81-Jährige an einer Lungenkrankheit gelitten, die seine Überlebenschancen zusätzlich stark verminderte. „Aber“, so die Richterin zum Angeklagten, „da Sie zu schnell gefahren sind, tragen Sie eine Mitschuld.“

Auch der Angeklagte erlitt schwere Verletzungen

Darum war dem Mann ein Strafbefehl über 1800 Euro zugegangen. Doch dagegen hat er Einspruch eingelegt. Sein Mandant hoffe nicht auf einen Freispruch, sagte der Verteidiger. Er bezweifle aber, dass das überhöhte Tempo ausschlaggebend für die Kollision gewesen sei. „Ich habe zwei Autos am Straßenrand wahrgenommen“, sagte der Angeklagte. Beide hätten gestanden. „Ich habe nicht gesehen, wie das Fahrzeug herausgefahren ist.“ Möglicherweise sei der 81-Jährige hektisch gewesen und unkontrolliert in die Landesstraße eingebogen, mutmaßte der Verteidiger.

Auch der Angeklagte hat bei dem Zusammenstoß Verletzungen erlitten. Zum Teil waren diese so schwer, dass er mehrfach operiert werden musste. Seit dem Unfall war er wiederholt im Krankenhaus oder auf Reha. Erst seit Februar befindet sich der Mann, der als Lagerist tätig ist, in einer Phase der beruflichen Wiedereingliederung. Auch nach mehreren Operationen an Schulter und Nacken sagt er: „Ich werde mich nicht mehr so bewegen können, wie es einmal gewesen ist.“

1,3 Sekunden entschieden über Tod und Leben

Die Verteidigung hoffte, dass die Hauptverhandlung Hinweise liefere, die den Angeklagten entlasten könnten. Doch sowohl das technische Gutachten eines Ingenieurs als auch die Aussage einer Zeugin, die zum Zeitpunkt des Unfalls mit ihrem Fahrzeug hinter dem des später tödlich Verunglückten gestanden hatte, bestätigten die Version der Staatsanwaltschaft. Demnach hatte der 81-Jährige nach Aussage der damals hinter ihm wartenden 50 Jahre alten Zeugin keine Nervosität gezeigt. Und nur weil der Angeklagte 90 statt der dort zulässigen 70 Stundenkilometer gefahren ist, war der Zusammenstoß unvermeidbar – und weil ihm 1,3 Sekunden fehlten. Am Ende zog der 55-Jährige seinen Einspruch zurück.