Das Tauziehen im Niederstettener Rathaus geht weiter. Foto: Gemeinde Niederstetten

Trotz ihres Erfolgs beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim darf die Bürgermeisterin von Niederstetten nicht in ihr Amt zurückkehren. Der Gemeinderat atmet auf.

Die Rückkehr von Bürgermeisterin Heike Naber (CDU) ins Rathaus von Niederstetten (Main-Tauber-Kreis) verzögert sich weiter. Das Landratsamt hat beim Bundesgerichtshof (BGH) Nichtzulassungsbeschwerde gegen das vor einem Monat ergangene Urteil des Mannheimer Verwaltungsgerichtshofs (VGH) eingelegt. Die obersten Richter hatten die vorläufige Dienstenthebung der Bürgermeisterin vom April 2021 für rechtswidrig erklärt.

Der Schritt erfolge vorsorglich, um die einmonatige Einspruchsfrist nach Zugang des Urteils zu wahren, erklärte ein Sprecher des Landratsamtes. Das Urteil sei so komplex, dass mehr Zeit benötigt werde, um die weiteren Schritte zu prüfen.

Ermittlungsverfahren läuft noch

Der stellvertretende Bürgermeister Ulrich Roth äußerte sich zufrieden. „Ich bin froh, dass dies uns nun Zeit bringt und ruhigere Weihnachten beschert.“ Der Gemeinderat der 5300-Einwohner-Stadt hatte einstimmig erklärt, bei einer Rückkehr der Bürgermeisterin einen kompletten Rücktritt zu erwägen. Naber wird vorgeworfen, Immobilien gekauft und Architektenverträge abgeschlossen zu haben, ohne dass sie dafür die notwendige Zustimmung des Gemeinderats eingeholt habe.

Bei der Staatsanwaltschaft Ellwangen läuft gegen sie außerdem ein Ermittlungsverfahren wegen der nachträglichen Veränderung eines Gemeinderatsprotokolls. Ein Ergebnis wird im neuen Jahr erwartet. Der VGH hatte erklärt, eine Amtsenthebung sei im Anbetracht der Vorwürfe voraussichtlich nicht angemessen.