Anis Amri war 2016 in Berlin mit einem Lkw in einen Weihnachtsmarkt gerast. Foto: dpa/Michael Kappeler

Das Bundesinnenministerium darf sich weigern, einen V-Mann-Führer des Verfassungsschutzes als Zeugen im sogenannten Amri-Untersuchungsausschuss des Bundestags zu benennen.

Karlsruhe - Der Amri-Untersuchungsausschuss des Bundestags bekommt keine Möglichkeit mehr, einen geheim gehaltenen V-Mann-Führer zu befragen. Eine Organklage von Linksfraktion, Grünen und FDP in Karlsruhe blieb erfolglos, wie das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch mitteilte. Der Zweite Senat kam mehrheitlich zu der Auffassung, dass in diesem besonderen Fall das parlamentarische Aufklärungsinteresse hinter dem Staatswohl zurücktreten müsse. Der Bruch der Vertraulichkeit könne der Arbeit der Nachrichtendienste im islamistischen Milieu insgesamt schaden.

Der Mitarbeiter des Bundesamts für Verfassungsschutz hatte den Kontakt zu einer Quelle in der Berliner Fussilet-Moschee gehalten, wo auch Anis Amri verkehrte. Der Islamist war am 19. Dezember 2016 mit einem Lastwagen auf einen Weihnachtsmarkt in Berlin gerast. Der Ausschuss hat die Aufgabe, Behördenversäumnisse aufzuklären.