An der Albertville-Realschule in Winnenden ist seit Tim K.s Amoklauf nichts mehr wie es war. Foto: dpa

Der Vater des Amokläufers Tim K. muss sich vom 14. November an erneut vor Gericht verantworten. Die Richter in Karlsruhe hatten das erste Urteil aufgehoben.

Stuttgart - Der Vater des Amokläufers von Winnenden muss sich vom 14. November an erneut vor Gericht verantworten. Das Landgericht Stuttgart setzte zunächst zehn Verhandlungstage für die Wiederauflage des Prozesses bis zum 21. Dezember an, bestätigte das Landgericht Stuttgart am Dienstag Informationen der Nachrichtenagentur dpa. Wegen eines Verfahrensfehlers hatte der Bundesgerichtshof (BGH) ein erstes Urteil aufgehoben.

Das Landgericht Stuttgart hatte den heute 53-jährigen Vater des Amokläufers Tim K. im Februar vergangenen Jahres unter anderem wegen fahrlässiger Tötung in 15 Fällen zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Der passionierte Sportschütze Jörg K. habe die Waffe und große Mengen an Munition einfach herumliegen lassen, obwohl er um die psychischen Probleme seines Sohnes wusste, hieß es damals zur Begründung.

Verteidigung konnte Familientherapeutin nicht befragen

Die Verteidigung habe keine Gelegenheit gehabt, eine Familientherapeutin als wichtige Zeugin zu befragen, befand aber der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 22. März. Der BGH verwies das Verfahren an das Landgericht Stuttgart zurück.

Tim K. hatte am 11. März 2009 in seiner früheren Realschule in Winnenden (Rems-Murr-Kreis) und auf der Flucht nach Wendlingen (Kreis Esslingen) 15 Menschen und sich selbst erschossen. Die Tatwaffe hatte sein Vater zuvor unverschlossen im Schlafzimmer aufbewahrt. Der 53-Jährige hatte das Urteil gegen ihn in der Vergangenheit mehrfach als „nicht fair“ bezeichnet.

Angehörigen-Anwalt: "Der Prozess reißt alte Wunden wieder auf"

Jens Rabe, Anwalt einiger Nebenkläger, sagte am Dienstag: „Die Neuauflage des Prozesses ist für viele der Angehörigen der Opfer sehr belastend. Dieser Prozess wird alte Wunden wieder aufreißen. Mit seiner Revision dürfte der Angeklagte im Ergebnis aber keinen Erfolg haben. Ich denke, dass es bei einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung bleibt.“

In der Stuttgarter Gerichtsverhandlung hatten die Richter, die Staatsanwaltschaft und einige Nebenklägervertreter unter anderem eine Therapeutin befragt, die die Familie des Amokläufers am Tattag betreut hatte und ihr auch später noch beistand. Sie hatte sich bei ihrer Aussage in Widersprüche verwickelt und sich dann auf ihr Aussageverweigerungsrecht berufen. Dass die Verteidigung zu keiner Zeit Gelegenheit hatte, die Zeugin zu befragen, sei bei der Revision zu Recht beanstandet worden, so die BGH-Richter.

Der Prozess gegen Jörg K. war der erste in Deutschland gewesen, bei dem ein Unbeteiligter nach einem Amoklauf vor Gericht stand und verurteilt wurde. Seine Verteidiger hatten gegen das Urteil im Juni 2011 beim BGH Revision eingelegt.