Im März 2009 erschoss Tim K. 15 Menschen und sich selbst - jetzt wird um Schadensersatz gestritten. Foto: dpa

Viereinhalb Jahre nach dem Amoklauf von Winnenden wird über Geld gestritten. Der Vater des Täters, seine Versicherungen, Hinterbliebene und die Stadt suchen in Gesprächen nach Lösungen.  Das Verfahren ruht nun vorerst.

Viereinhalb Jahre nach dem Amoklauf von Winnenden wird über Geld gestritten. Der Vater des Täters, seine Versicherungen, Hinterbliebene und die Stadt suchen in Gesprächen nach Lösungen. Das Verfahren ruht nun vorerst.

Stuttgart - Das erste Zivilverfahren um Schadenersatz viereinhalb Jahre nach dem Amoklauf von Winnenden liegt wegen Vergleichsverhandlungen erst einmal auf Eis. Ein ursprünglich für den 4. Dezember angesetzter Entscheidungstermin vor dem Landgericht Stuttgart fällt deswegen aus. „Beide Parteien haben das Ruhen des Verfahrens beantragt“, sagte eine Sprecherin des Landgerichts Stuttgart am Donnerstag. Die Gespräche über eine gütliche Einigung seien im Gange.

In dem Fall wollte die Witwe eines Opfers vom Vater des 17-jährigen Amokläufers Unterhaltszahlungen und Bestattungskosten in Höhe von rund 80.000 Euro. Vor dem Stuttgarter Gericht sind noch fünf Klagen von Privatleuten in Höhe von mehreren 100 000 Euro anhängig.

Waffen unverschlossen aufbewahrt

Am 11. März 2009 hatte Tim K. in Winnenden (Rems-Murr-Kreis) sowie in Wendlingen (Kreis Esslingen) ein Blutbad angerichtet. Mit der Waffe seines Vaters erschoss er 15 Menschen und sich selbst. In einem Strafprozess war der Vater des Amokläufers wegen fahrlässiger Tötung zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Er hatte die Tatwaffe unverschlossen im Kleiderschrank aufbewahrt.

Außerdem fordert die Stadt Winnenden von den Eltern des Amokläufers Schadenersatz. Es geht um 9,4 Millionen Euro für Folgekosten der Gewalttat. Der Gemeinderat hatte aber beschlossen, hinter den Ansprüchen der Geschädigten zurückzutreten.

Derzeit sind die Stadt, der Vater des Täters und seine Versicherung in Verhandlungen. „Wir sind nach wie vor in Gesprächen mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung“, sagte ein Stadtsprecher. Sollte es aber zu keiner einvernehmlichen Lösung kommen, „müssen wir klagen“. Die Deckungssumme beläuft sich auf maximal drei Millionen Euro.