Entscheidung erneut vertagt: Ob der Vater des Amokläufers von Winnenden Schadenersatz an Hinterbliebene der Opfer zahlen muss, wird nun doch erst im Dezember entschieden. Die für Mittwoch, 6. November, geplante Entscheidung wurde auf den 4. Dezember verschoben, wie das Landgericht Stuttgart am Montag mitteilte. Foto: dpa

Ob der Vater des Amokläufers von Winnenden Schadenersatz an Hinterbliebene der Opfer zahlen muss, sollte eigentlich am 6. November entschieden werden, doch wegen „andauernder Vergleichsverhandlungen“ wurde die Entscheidung auf den 4. Dezember vertagt.

Ob der Vater des Amokläufers von Winnenden Schadenersatz an Hinterbliebene der Opfer zahlen muss, sollte eigentlich am 6. November entschieden werden, doch wegen „andauernder Vergleichsverhandlungen“ wurde die Entscheidung auf den 4. Dezember vertagt.

Stuttgart - Entscheidung erneut vertagt: Ob der Vater des Amokläufers von Winnenden Schadenersatz an Hinterbliebene der Opfer zahlen muss, wird nun doch erst im Dezember entschieden. Die für Mittwoch, 6. November, geplante Entscheidung wurde auf den 4. Dezember verschoben, wie das Landgericht Stuttgart am Montag mitteilte. Als Grund wurden „andauernde Vergleichsverhandlungen“ angegeben. Ursprünglich sollte der Prozess im September enden, wurde da aber bereits wegen Verhandlungen über eine gütliche Einigung verlängert.

Vor dem Gericht sind mindestens sechs Klagen von Privatleuten in Höhe von mehreren 100.000 Euro anhängig. In einem weiteren Verfahren fordert die Stadt Winnenden von den Eltern des Amokläufers Schadenersatz. Es geht um 9,4 Millionen Euro für Folgekosten der Gewalttat. Hinzu kommen Forderungen des Landes, etwa für die Ermittlungsarbeit.

Am 11. März 2009 hatte der 17-jährige Tim K. in Winnenden sowie in Wendlingen bei Esslingen ein Blutbad angerichtet. Mit der Waffe seines Vaters erschoss er 15 Menschen und sich selbst. In einem Strafprozess war der Vater des Amokläufers wegen fahrlässiger Tötung zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Er hatte die Tatwaffe unverschlossen im Kleiderschrank aufbewahrt.