Vor dem Landgericht Heilbronn hat der Vater von Tim K. die Berufung zurückgezogen. (Archivfoto) Foto: dpa

Der Vater des Amokläufers von Winnenden und Wendlingen fordert nicht weiter eine Beteiligung der Psychiater seines Sohnes an den Schadenersatzzahlungen.

Stuttgart - Die Psychiater des jugendlichen Amokläufers von Winnenden müssen sich endgültig nicht am Schadenersatz für die Opfer und Hinterbliebenen der Bluttat mit 16 Toten beteiligen. Der Vater des Amoktäters wird dieses Ziel gerichtlich nicht weiterverfolgen, er hat die Berufung gegen die Abweisung seiner Klage zurückgenommen, wie das Landgericht Heilbronn am Montag mitteilte.

Der einstige Unternehmer wollte Mitarbeiter des Zentrums für Psychiatrie Weinsberg dazu verpflichten, die Hälfte des Schadenersatzes zu übernehmen, den er an Opfer, Hinterbliebene, die Stadt und die Unfallkasse zahlen muss. Sein Sohn war dort in Behandlung, bevor er am 11. März 2009 an seiner ehemaligen Schule in Winnenden und auf der Flucht 15 Menschen und sich selbst erschossen.

Die Experten hätten die Amoktat des 17-jährigen zu keiner Zeit vorhersehen können oder gar müssen, urteilte im April das Landgericht. Zwar seien damals Behandlungsfehler gemacht worden, diese seien aber nicht mitursächlich für die Bluttat. Das Landgericht hatte den Streitwert auf vier Millionen Euro taxiert.