Ein Kunde kauft bei Mercedes einen AMG G 63. Das Auto hat einen reparierten Transportschaden. Ist es trotzdem neu? Der Rechtsstreit geht jetzt am Oberlandesgericht weiter.
Ein teures Auto beschäftigt die Gerichte in Stuttgart. Nachdem ein Kunde mit seiner Klage gegen Mercedes-Benz in erster Instanz vor dem Landgericht gescheitert ist, geht der Rechtsstreit jetzt in eine neue Runde. Der Kläger hat Berufung eingelegt. Jetzt befasst sich das Oberlandesgericht mit der bereits seit zwei Jahren juristisch ausgetragenen Geschichte, die gleichermaßen bizarr als auch von grundsätzlichem Interesse ist.
Es geht um einen über 200 000 Euro teuren Mercedes AMG G 63. Den hat ein Stuttgarter Geschäftsmann, der bereits zuvor zahlreiche Fahrzeuge mit dem Stern gekauft hatte, 2023 bestellt. Ein Neufahrzeug, versteht sich. Denn genau dieser Punkt ist inzwischen strittig.
Gutachter sieht erhebliche Schäden
Der Ausliefertermin wurde damals kurzfristig verschoben – wegen eines Transportschadens am Fahrzeug. Als der Geschäftsmann die G-Klasse dann einige Wochen später abholte, sei ihm verschwiegen worden, welche Schäden das Auto genau erlitten habe, sagt er. Bereits bei Abholung habe er erkannt, dass mit dem Lack etwas nicht stimme. Schon vor Ort als auch in den folgenden Tagen tat er das verschiedenen Mercedes-Mitarbeitern gegenüber kund, per Telefon und WhatsApp.
Er ließ ein Gutachten erstellen, das drei Tage später vorlag. Darin kommt der Gutachter zum Schluss, dass die G-Klasse ganz erhebliche Schäden erlitten haben muss, die auch nicht vollständig behoben seien. Das Auto müsse rückwärts gegen eine Wand gefahren sein, führt er aus. Beschädigt worden seien dabei die hintere Tür, Ersatzradhalter, Ersatzrad samt Abdeckung, Stoßstange und Rücklichter. All dies sei offenbar vor der Auslieferung repariert worden. Die Lackierung stimme weder von der Farbe noch von der Dicke her.
Der Käufer forderte daraufhin ein anderes Fahrzeug oder eine Kaufpreisrückerstattung von 20 Prozent. „Man hat mir ein Auto mit Transportschaden als fabrikneu und unfallfrei verkauft“, sagt er. Bei Mercedes sieht man den Fall völlig anders. „Das Fahrzeug war mangelfrei“, sagte der Rechtsanwalt des Unternehmens vor Gericht. Man habe Spezialisten beauftragt. „Die konnten alles, was in Mitleidenschaft gezogen war, abschrauben und austauschen.“ Eine Summe von 7500 Euro für eine gütliche Einigung habe der Käufer ausgeschlagen. Auch vor Gericht wurde man sich nicht einig.
Nach diversen Verhandlungen vor dem Stuttgarter Landgericht fiel das Urteil schließlich im August. Die Klage ist abgewiesen worden. Begründet worden ist das hauptsächlich mit zwei Punkten. Zum einen war das Gericht der Meinung, dass das Fahrzeug durch den Transportschaden keinen unbehebbaren Mangel erlitten habe. „Wenn der Hersteller vor Auslieferung an den Käufer im Werk alle etwaig beschädigten Teile durch Neuteile auf Werksniveau ersetzt beziehungsweise lackiert, kann auch ein Fahrzeug mit Transportschaden in den Zustand eines fabrikneuen Fahrzeugs versetzt werden“, sagt ein Sprecher.
Auto ist längst weiterverkauft
Zum anderen habe der Kläger die behaupteten Mängel nicht rechtskonform gerügt. Und speziell die Lackschäden auch nicht durch Inaugenscheinnahme des Fahrzeugs nachweisen können. Das war deshalb nicht möglich, weil das Auto längst weiterverkauft war – mit erheblichem finanziellen Verlust.
Auf diese Punkte nimmt die Begründung der Berufung nun explizit Bezug. Das Landgericht liege mit seinen Ausführungen „sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht falsch“, heißt es darin. Zeugen hätten in den Verhandlungen bestätigt, dass die Mängel sehr schnell gerügt worden seien. Zudem wird ausführlich aufgezählt, aus welchen Gründen das Auto auch nach der Reparatur nicht als Neufahrzeug bewertet werden könne. Mehrfach wird darauf hingewiesen, die Richterin am Landgericht habe einschlägige Urteile des Bundesgerichtshofs falsch ausgelegt. Die Rede ist gar vom „Eindruck der Voreingenommenheit“.
Der Kläger hat vor einigen Monaten auch bei der Stuttgarter Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen Betruges gegen Mercedes-Chef Ola Källenius erstattet. „Die Anzeige liegt vor. Der Sachverhalt wird aufgrund der Anzeige derzeit geprüft“, sagt ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Bei Mercedes sagt eine Unternehmenssprecherin dazu: „Die Zufriedenheit unserer Kunden ist für uns von zentraler Bedeutung. Wir bedauern, dass der Kunde Beanstandungen hat. Wir halten sämtliche Vorwürfe jedoch für völlig gegenstandslos.“