Peter Altmaier will gegen die Marktmacht der Internetkonzerne vorgehen. (Archivbild) Foto: dpa/Britta Pedersen

Peter Altmaier, der Bundeswirtschaftsminister, will das Wettbewerbsrecht ändern. In der Corona-Krise habe der Online-Handel an Bedeutung gewonnen und die Marktmacht der Internetkonzerne sei stark gestiegen.

Berlin - Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier will schärfer gegen große Internet-Konzerne vorgehen und hat dafür Änderungen im Wettbewerbsrecht auf den Weg gebracht. In der Virus-Krise habe beispielsweise der Online-Handel noch einmal an Bedeutung und teilweise eine erhebliche Marktmacht gewonnen. „Das greifen wir auf“, sagte der CDU-Politiker am Mittwoch in Berlin. Er sprach von einem Meilenstein, mit dem das Wettbewerbsrecht moderner werde. Profitieren würden davon Mittelständler und Verbraucher.

Das Kabinett hatte zuvor die geplanten Änderungen im Wettbewerbsrecht beschlossen. Der Gesetzentwurf geht nun in den Bundestag. Es wird erwartet, dass die Beratungen dort noch in diesem Jahr abgeschlossen werden.

Kartellamt soll Datenschutz mehr berücksichtigen

Mit den Änderungen - der sogenannten 10. GWB-Novelle - soll der Wettbewerb zwischen Onlinefirmen erleichtert und das Kartellamt gestärkt werden. Die Bonner Behörde soll eine marktbeherrschende Stellung von Unternehmen künftig leichter feststellen können, was auf Giganten wie Google, Amazon und Facebook abzielt. Auch soll der Umgang mit den Daten der Nutzer stärker vom Kartellamt berücksichtigt werden. Zudem sollen User generell ihre Daten leichter zu anderen Plattformen mitnehmen können. Ziel ist es auch, dass das Kartellamt sich im Digitalbereich auf die Kontrolle größerer Fusionen konzentriert.

Die letzte Änderung in diesem Bereich datiert aus dem Jahr 2017. „Daten haben eine immer stärkere Bedeutung als Wertschöpfungsfaktor. Wer es versteht, Daten und Künstliche Intelligenz für sich zu nutzen, kann in kürzester Zeit Wettbewerbsvorsprünge auch in der industriellen Wertschöpfung erzielen“, heißt es in einer Zusammenfassung des Entwurfs.