Das Wohngebäude am Neckartor hinter dem Amtsgericht und dem ADAC soll ein Bordell beherbergen. Foto: Leif Piechowski

Eigentümer meint, am Neckartor sei es zum Wohnen zu schmutzig und kommt auf eine andere Idee.

Stuttgart - Direkt an der vielbefahrenen B 14 Richtung Bad Cannstatt soll nach dem Willen der Hausbesitzer ein Laufhaus entstehen – ähnlich dem Drei-Farben-Haus in Stuttgart-City. Eine entsprechende Nutzungsänderung für die insgesamt zwölf Wohnungen sei beantragt, aber sowohl von der Stadt als auch vom Regierungspräsidium Stuttgart abgelehnt worden, erklärt das Baurechtsamt auf Anfrage. Nun kommt es zum Prozess vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart, denn die Besitzer des denkmalgeschützten Gebäudes, in dem seit Frühjahr 2010 bereits im ersten Stock ein bordellartiger Betrieb zu Hause ist, wollen das Nein der Behörden nicht akzeptieren.

Die städtische Wohnungsbaugesellschaft SWSG hatte die beiden Jugendstilhäuser am Neckartor 18 und 20 im Jahr 2006 für insgesamt 1,6 Millionen Euro an die Zwillingsbrüder Philipp und Benjamin Stoll verkauft, deren Vater als Architekt oft mit der SWSG zusammengearbeitet hatte. Die Brüder setzten anschließend Stadt und Land juristisch unter Druck, weil die Feinstaubbelastung am Neckartor bundesweit am höchsten ist. Die „Bild“-Zeitung nannte den Ort einmal „Deutschlands schmutzigste Adresse“. In den Wohnungen leben meist junge Menschen in Wohngemeinschaften, aber auch Familien und Alleinstehende.

Zum Wohnen zu laut und zu dreckig

Trotz diverser Maßnahmen hat sich an der Verkehrsbelastung am Neckartor in den letzten Jahren nichts geändert – eine Tatsache, mit der die Brüder offenbar vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart argumentieren wollen.

Die vorgesehene Umnutzung in ein Laufhaus löse das gegenwärtige Spannungsverhältnis zwischen den nachhaltigen Überschreitungen der Lärmemissionsrichtwerte und der Wohnnutzung sowie der aktuellen Feinstaubbelastung für die Wohnungsmieter, heißt es dem Vernehmen nach in der Klageschrift. Soll heißen: Zum Leben und Wohnen ist es am Neckartor 18 zu laut und zu dreckig, für käuflichen Sex hingegen nicht. In Bordellbetrieben werden die angebotenen Damen ja heutzutage meist zügig und regelmäßig ausgetauscht. So läuft es zumindest derzeit im ersten Stock des Gebäudes am Neckartor ab, wo ein Etablissement namens Erotica Emotions betrieben wird.

Als zweites Argument für eine Umnutzung führen die Brüder dem Vernehmen nach an, dass durch ein Laufhaus am Neckartor das Leonhardsviertel bezüglich der käuflichen Liebe entlastet werden könne. Insbesondere der Straßenstrich dort ist Stadt und Gemeinderat bekanntlich ein Dorn im Auge. Durch ein Großbordell am Neckartor könne das Leonhardsviertel wieder zu einem „nachgefragten, innerstädtischen Viertel“ werden, schwärmen die Brüder.

Baurechtsamt: „Illegal“

Das Baurechtsamt teilt diese Begeisterung nicht. Man habe sich inzwischen ein Bild von der Situation vor Ort gemacht und wolle nun auch für den bereits bestehenden „bordellartigen Betrieb“ im ersten Stock des Gebäudes eine Nutzungsuntersagung erlassen, sagt Kirsten Rickes, die Leiterin des Amtes. „Wir denken, dass das illegal ist.“ Ihren Angaben zufolge ist das jetzige Etablissement nie angemeldet worden.

Zudem wurden in dem denkmalgeschützten Jugendstilhaus inzwischen zwei Wohnungen im ersten Stock miteinander verbunden, um das Bordell größer machen zu können. Wurden früher auf der Homepage von Erotica Emotions nur fünf Damen angeboten, die gerade vor Ort seien, so waren es zuletzt acht.

Regierungspräsidium teilt Rechtsauffassung der Stadt

Warum das Baurechtsamt trotz frühzeitiger Beschwerden vonseiten der Mieter am Neckartor nicht schon eher eingeschritten ist, erklärt Rickes mit der schwierigen rechtlichen Situation: Man könne sich darüber streiten, ob ein Bordell dort zulässig sei, sagt sie.

Deshalb habe man abgewartet, ob das Regierungspräsidium, bei dem die Brüder Beschwerde gegen die Untersagung der Umnutzung eingelegt hatten, die Rechtsauffassung der Stadt teile. Dies sei der Fall, wie man nun wisse. Die rechtlich unklare Situation sei auch der Grund gewesen, warum der zuständige Abteilungsleiter des Baurechtsamts Ende letzten Jahres gegenüber unserer Zeitung noch bestritten hatte, von der Existenz eines Bordells am Neckartor zu wissen.

Aus den Reihen der Mieter hatte man sich mit einer Fachaufsichtsbeschwerde an das Regierungspräsidium gewandt und darin der Stadt anhaltende Untätigkeit vorgeworfen. Die Aufsichtsbehörde konnte aber formal kein Fehlverhalten der Ämter feststellen.

Stadt tut sich schwer

Die Rechtslage ist kompliziert: Zwar hat die Stadt eine recht restriktive Satzung für Vergnügungsstätten, der zufolge Bordelle nur im Citybereich und in bestimmten Gebieten im Leonhardsviertel erlaubt sind. Doch diese Satzung zählt im konkreten Fall offenbar nicht viel.

Das Baurechtsamt verweist darauf, dass das Neckartor ein planfestgestelltes Kerngebiet sei, in dem Prostitution grundsätzlich zulässig sei. Verboten werden könne das Bordell nur, weil das Gebäude zufälligerweise zu 98 Prozent auf einer Fläche stehe, die als Straßenraum ausgewiesen sei. „Stünde das Haus weiter hinten und wäre da nicht zufälligerweise mal eine Straße geplant worden, könnten wir gegen diese Nutzung gar nichts unternehmen“, sagt Rickes.

Rickes räumt ein, dass sich die Stadt mit solchen bordellartigen Betrieben schwertut. „In einer Landeshauptstadt können solche Nutzungen nicht überall ausgeschlossen werden“, sagt sie. „Die Betreiber haben einen Anspruch darauf, dass das erst mal in ihrem Sinne geprüft wird.“

Laut Verwaltungsgericht haben die Hausbesitzer nun zwei Monate Zeit, ihre Klage zu begründen. Anschließend hat die Stadt vier Wochen zur Stellungnahme. Bis zu einem Urteil duldet die Stadt weiter das Bordell. Voraussetzung für ein sofortiges Einschreiten wäre laut Regierungspräsidium eine akute Gefahr für Leib und Leben der Bewohner und Besucher des Gebäudes. Dies liege im konkreten Fall aber nicht vor. Die Zwillingsbrüder selbst äußerten sich auf Anfrage unserer Zeitung nicht zu dem Vorgang.