Symbolbild: Archiv Foto: Archiv

Weil er seine Lebensgefährtin getötet hat, muss ein 46-Jähriger lebenslang ins Gefängnis.

Tübingen - Weil er seine Lebensgefährtin getötet hat, muss ein 46-Jähriger lebenslang ins Gefängnis. Das Landgericht Tübingen verurteilte ihn am Freitag wegen Mordes. Der Mann hatte zugegeben, die 23-jährige Frau vor einem Jahr bei Althengstett (Kreis Calw) mit bloßen Händen erwürgt und die Leiche in einem Rapsfeld versteckt zu haben. „Ich stand eine Sekunde neben mir, und da ist es passiert“, hatte er in der Verhandlung gesagt. Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft gefordert, der Verteidiger des 46-Jährigen wollte ein milderes Urteil erreichen, nannte aber kein Strafmaß.