In Deutschland gibt es rund 17,5 Millionen Menschen, die 65 Jahre oder älter sind. Nun muss geprüft werden, wer Anspruch auf die Grundrente hat. Foto: epd/Michael Dietrich

Die Deutsche Rentenversicherung warnt vor erheblichen Problemen bei der Umsetzung der geplanten Grundrente. Es geht um die Finanzierung – aber auch um den Zugriff auf Finanzdaten.

Würzburg - Die Führung der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) hat am Mittwoch bei einem Presseseminar in Würzburg Zweifel an der pünktlichen Einführung der Grundrente zum 1. Januar 2021 sowie an ihrer Finanzierung geäußert. „Wir müssen prüfen, ob der Termin realistisch und haltbar ist“, sagte die DRV-Präsidentin Gundula Roßbach. Der Zeitplan sei „extrem herausfordernd“. Die Große Koalition will der Rentenversicherung die gesamte Abwicklung der Grundrente übertragen, also sowohl die Überprüfung der Anspruchsberechtigung durch Beitragszeiten als auch die Einkommensprüfung.

Die Finanzämter sollen den Rentenversicherungsträgern die Daten über die Einkommen von 21 Millionen Rentnern in einem automatisierten und bürgerfreundlichen Verfahren melden, so Roßbach. Erfahrungen der Vergangenheit hätten gezeigt, dass es mehrere Jahre dauere, um so ein Verfahren für den Datenabgleich zu entwickeln, das der Gesetzgeber überdies noch gar nicht konkret festgelegt habe. Aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums gehe hervor, dass die Finanzämter zwei Jahre brauchten, um ein solches Verfahren zu entwickeln. Bis zum Start der Grundrente sind es noch ein Jahr und anderthalb Monate.

Was passiert mit Rentnern im Ausland?

Falls der Datenaustausch nicht rechtzeitig verwirklicht werden könne, habe die DRV einen Mehrbedarf an „mehreren tausend Personalstellen“, so Rossbach. Die DRV-Präsidentin schilderte weitere Probleme: So hätten auch im Ausland lebende Rentner eventuell Ansprüche auf die Grundrente, doch bei der Prüfung ihrer Einkommen sei ein automatisierter Rückgriff auf die Daten der ausländischen Finanzverwaltung praktisch ausgeschlossen. Der Koalitionsbeschluss sieht hier „äquivalente Einkommensnachweise“ vor, die zu prüfen sei aber aufwendig, so Rossbach. Schließlich könnten Lücken im Datenbestand eine Herausforderung sein. „Wir haben zum Teil sehr alte Versicherungskonten in unseren Bestandsrenten, die nicht alle Informationen zu den Grundrentenzeiten enthalten.“ So habe bei der Überleitung der DDR-Bestandsrenten 1992 keiner wissen können, dass sie eines Tages für eine Grundrente wichtig sein könnten.

Zweifel an der Finanzierung der Grundrente schilderte Alexander Gunkel, der Arbeitgebervertreter im Bundesvorstand der DRV. „Wir werden sehr darauf achten, dass der Bund voll die Mehrausgaben durch die zugesagte Anhebung des Bundeszuschusses erhöht.“ Man habe die Sorge, dass er dies nicht so umsetze. Auch die sogenannte Mütterrente II hätte eigentlich aus Steuermitteln finanziert werden müssen, so Gunkel, stattdessen müssten dafür Beitragszahler einspringen. Skeptisch sieht Gunkel die avisierte Verknüpfung der Grundrentenfinanzierung an eine Finanztransaktionssteuer: Die müsse auf europäischer Ebene beschlossen werden, man wisse nicht, wann sie komme und ob sie die Kosten decke.