Kein Zurück zur Staatspension: Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz (hier bei einem Redaktionsbesuch). Foto: Lichtgut/Julian Rettig

Was für eine Altersversorgung für Abgeordnete im baden-württembergischen Landtag ist gerecht? Braucht’s eine Reform? Einen Beschluss darüber gibt es noch nicht. Aber die Fraktionen nähern sich allmählich einer Lösung an.

Stuttgart - In der Frage, wie eine angemessene Altersversorgung für Abgeordnete des baden-württembergischen Landtags aussehen soll, hat sich die Grünen-Fraktion jetzt klar positioniert. „Mit uns Grünen wird es keine Rückkehr zur Staatspension geben“, sagte Fraktionschef Andreas Schwarz. Vielmehr gebe es unter den Abgeordneten eine klare Tendenz, dem bereits bestehenden Versorgungswerk der Landtage von Nordrhein-Westfalen und Brandenburg beizutreten.

Bereits Mitte Juli dieses Jahres hatte sich ein Beitritt in dieses Versorgungswerk als Favorit unter den möglichen Modellen abgezeichnet, die eine unabhängige Kommission vorgeschlagen hatte. Die Fraktionen von Grünen, CDU, SPD und FDP sahen damals aber noch viele offene Fragen – etwa zu Übergangsregelungen und zur Hinterbliebenenversorgung für den Fall, dass ein Parlamentarier während oder nach dem Mandat berufsunfähig werden oder sterben sollte. Sie wandten sich in einem Schreiben an Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne). Inzwischen hat die Landtagsverwaltung dem Vernehmen nach alles beantwortet.

Die SPD beschloss auf ihrer Klausur in der vorigen Woche, „die näheren Bedingungen und Modalitäten eines Beitritts zum Versorgungswerk NRW zu prüfen“. Und auch die CDU will das Thema jetzt zeitnah aufrufen und sich danach öffentlich positionieren. Klar ist nur: die Staatspension ist vom Tisch.

Ein Abgeordneter erhält eine Diät in Höhe von 7963 Euro

Zur Erinnerung: Im Zuge der Reform vom Teilzeit- zum Vollzeitparlament 2008 hatten sich die Mitglieder des Landtags die Diäten um ein Drittel erhöht und im Gegenzug die Staatspension für künftige Parlamentarier abgeschafft. Sie bekamen fortan aber einen Zuschuss zur privaten Vorsorge.

Derzeit erhalten Abgeordnete in Baden-Württemberg neben der Diät (7963 Euro) und einer Kostenpauschale (2208 Euro) noch 1751 Euro für die Altersabsicherung. Die private Vorsorge wirft seit Jahren allerdings nicht viel ab.

Im Februar 2017 beschlossen Grüne, Christ- und Sozialdemokraten deshalb im Eilverfahren, die Rückkehr zur lukrativen Pension – bei gleichbleibenden Diäten – zu ermöglichen. Sie begründeten dies vor allem damit, dass man „das Mandat attraktiv halten und bestehende Versorgungslücken schließen“ müsse. Erst auf massiven öffentlichen Druck hin ruderten die drei Fraktionen zurück. Grünen-Fraktionschef Schwarz sagte jetzt, seine Fraktion habe „aus den breiten Protesten beim ersten Anlauf zur Reform der Altersversorgung gelernt“.

AfD und FDP waren von Anfang an gegen die Pension

Die Abgeordneten AfD und FDP lehnten die Rückkehr zur Pension von Anfang an ab. Sie begleiteten auch die Einsetzung einer unabhängigen Kommission kritisch, die immerhin knapp 200 000 Euro kostete und herausarbeiten sollte, was eine angemessene Altersversorgung für Abgeordnete sei. Der Favorit des Gremiums war die Versorgungswerk-Lösung.

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Hans-Ulrich Rülke sagte jüngst der „Stuttgarter Zeitung“, das Versorgungswerk sei denkbar, er erkenne allerdings nicht, „was dabei besser werden würde“. Zumal die Details erst noch zu klären wären – insbesondere die Frage, wie hoch der monatliche Pflichtbeitrag und der freiwillige Höchstbetrag, den Abgeordnete zusätzlich einzahlen könnten, sein sollen. In Nordrhein-Westfalen beträgt der monatliche Pflichtbeitrag derzeit fast 2240 Euro, in Brandenburg knapp 1780 Euro.