Der Initiator der Verbeamtungspläne: Kretschmanns Ex-Staatskanzlei-Chef Florian Stegmann Foto: IMAGO/Arnulf Hettrich

Das Land will die Altersgrenze für künftige Staatsdiener von derzeit 42 Jahren anheben. Doch die Pläne der regierenden Grünen stoßen bei der CDU auf Protest – und die FDP wittert Eigennutz.

Die Grünen-geführte Landesregierung will die Hürden für künftige Beamtinnen und Beamte weiter senken. Nach der umstrittenen neuen Laufbahn für Geistes- und Sozialwissenschaftler, die im vorigen Jahr gegen massive Kritik durchgesetzt wurde, soll nun auch die Altershöchstgrenze angehoben werden. Neue Staatsdiener sollen in Baden-Württemberg nicht nur mit höchstens 42 Jahren, sondern noch mit bis zu 45 Jahren verbeamtet werden können.

 

Dies sieht eine Änderung der Landeshaushaltsordnung vor, die derzeit das Finanzministerium von Danyal Bayaz im Auftrag des Staatsministeriums von Winfried Kretschmann (beide Grüne) vorbereitet. Sie soll demnächst ins Kabinett kommen und noch vor der Sommerpause vom Landtag verabschiedet werden. Allerdings gibt es Widerstand vom Koalitionspartner CDU und Kritik von der oppositionellen FDP, die erneut eine Versorgungsaktion wittert.

Die Spanne liegt zwischen 42 und 50 Jahren

Die Altersgrenze für Verbeamtungen liegt im Bund derzeit bei 50 Jahren. In den Bundesländern reicht die Spanne nach einer Übersicht des Finanzressorts von 42 bis zu 50 Jahren. An der unteren Grenze von 42 Jahren liegt Baden-Württemberg zusammen mit Nordrhein-Westfalen und Sachsen. 45 Jahre gelten etwa in den Nachbarländern Bayern und Rheinland-Pfalz, 50 Jahre im ebenfalls benachbarten Hessen. Professoren können auch noch später verbeamtet werden – in Baden-Württemberg derzeit mit 47 Jahren. Diese Grenze erhöht sich durch Pflege- und Betreuungszeiten sowie Wehr- oder Zivildienst. Mehr als mit dem Bund konkurriert das Land dem Sprecher von Bayaz zufolge mit den Nachbarländern um Personal.

Laut der Kabinettsvorlage, die unserer Zeitung vorliegt, sollen die Altersgrenzen um jeweils drei Jahre angehoben werden. Damit wolle man sich dem Bund und der Mehrheit der anderen Länder annähern, heißt es zur Begründung. Zugleich solle die Personalgewinnung durch eine „Erweiterung des Bewerberfeldes“ erleichtert werden. Auch für Quereinsteiger und Fachkräfte mit langjähriger Berufserfahrung solle der öffentliche Dienst attraktiver werden. Mehrkosten sollen laut der Vorlage nicht entstehen, „da in der Regel der Wert der aktiven Dienstzeit bei regulärem Eintritt in den Ruhestand den Wert der erworbenen Versorgungsansprüche übersteigt“. Zudem könnten bestehende Rentenansprüche angerechnet werden, was die Versorgungspflichten verringere.

Pressesprecher und Redenschreiber im Blick

Die Pläne gehen auf eine „Personaloffensive“ zurück, die noch der frühere Chef der Staatskanzlei, Florian Stegmann (Grüne), auf den Weg gebracht hatte. Die Initiative für die höhere Altersgrenze sei also nicht vom Finanzministerium ausgegangen, wurde betont. Im gleichen Kontext war bereits die neue Laufbahn im höheren Dienst für Geistes- und Sozialwissenschaftler geschaffen worden. Diese war auch deshalb scharf kritisiert worden, weil ausdrücklich Pressesprecher und Redenschreiber profitieren sollten – also politiknahes Personal. Die Regierung hatte dies bestritten.

Einen solchen Zusammenhang vermutet die Landtags-FDP auch jetzt wieder. Ihr Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke kritisierte gegenüber unserer Zeitung, mit dem Vorhaben machten sich die Grünen „den Staat zur Beute“. Auf Kosten der Chancengleichheit solle „ein Hintertürchen für politische Günstlinge geöffnet werden“. Mit Blick auf die zu Ende gehende Legislaturperiode sprach Rülke von einer „durchschaubaren Operation Abendsonne“. Dem widersprach der Sprecher von Bayaz entschieden. Zumindest im Finanzministerium sei „kein Personalfall bekannt, der davon unmittelbar profitieren würde“.

Hagels CDU-Fraktion will nicht mitmachen

Widerstand droht den Grünen auch aus dem Regierungslager. Ein Sprecher der Landtags-CDU teilte auf Anfrage mit, der Vorsitzende Manuel Hagel und die Fraktion lehnten die Änderung ab. Gründe dafür wollte er zunächst nicht nennen. Dem Vernehmen nach ist die CDU unter anderem über den Zeitpunkt des Vorstoßes irritiert, weniger als ein Jahr vor der nächsten Landtagswahl am 8. März 2026.

Der Beamtenbund hatte die Anhebung der Altersgrenze bereits 2024 grundsätzlich begrüßt. Dies werde zu einem größeren und vielfältigeren Bewerberpool führen, hatte der Vorsitzende Kai Rosenberger betont. Zu bedenken sei aber, dass Beamte schon nach fünf Jahren einen Anspruch auf die Mindestpension von mehr als 1800 Euro hätten – weit mehr als die Durchschnittsrente.