Innenminister Thomas Strobl (CDU) hat sich nach den Problemen von Mannheim nachhaltig für eine verlässlichere Altersfeststellung eingesetzt. Bald startet das neue Verfahren. Foto: dpa

Das monatelange Tauziehen um eine verlässlichere Altersfeststellung von jungen Flüchtlingen ist zu Ende. Jetzt ist klar: Spätestens ab Mitte des Jahres soll das neue Verfahren umgesetzt werden. Ein Überblick, was sich ändert.

Stuttgart - Das monatelange Tauziehen um eine verlässlichere Altersfeststellung von jungen Flüchtlingen ist zu Ende. Jetzt ist klar: Spätestens ab Mitte des Jahres soll das neue Verfahren umgesetzt werden. Ein Überblick, wie es bislang ist und was sich ändert.

Wie ist die derzeitige Praxis im Umgang mit jungen Flüchtlingen?

Kommen Flüchtlinge ohne Papiere und ohne Familienangehörige in Baden-Württemberg an und geben an, jünger als 18 Jahre alt zu sein, kommen sie in die vorläufige Obhut von einem der 46 Jugendämter im Südwesten. Nach einer Gesundheitsuntersuchung folgt für diese Fälle eine sogenannte qualifizierte Inaugenscheinnahme. Zwei Sozialpädagogen schätzen dabei anhand des Erscheinungsbildes und eines standardisierten Gesprächs über das bisherige Leben das Alter der Betroffenen ein. Nach Angaben des Kommunalverbandes Jugend und Soziales (KVJS) haben die Jugendämter zuletzt 36 Prozent derer, die sich als unter 18 Jahren vorstellten, für volljährig erklärt. Werden die Betroffenen als unbegleitete minderjährige Ausländer, kurz Uma, eingestuft, erhalten sie einen Sonderstatus.

Was sind die Unterschiede?

Uma gelten als besonders schutzbedürftig, bleiben in Obhut eines Jugendamts und werden im Sinne der Jugendhilfe – zum Beispiel in einem Heim oder bei Pflegeeltern – untergebracht und versorgt. Zudem können Uma in der Praxis nicht abgeschoben werden. Laut KVJS liegen die durchschnittlichen Kosten pro Uma und Jahr zwischen 25 000 und 40 000 Euro. Im Südwesten leben derzeit rund 5330 Uma. Vergangenes Jahr kamen 1560 Uma neu an, wovon rund 450 in andere Bundesländer verteilt wurden.

Was ist die Rolle der Ausländerbehörden?

Die örtlichen Ausländerbehörden oder bis zuletzt – in Amtshilfe – auch die Polizei registrieren personenbezogene Daten der Uma und behandeln diese erkennungsdienstlich. Unter anderem werden biometrische Fotos angefertigt und Fingerabdrücke genommen. Bei Zweifeln am Alter darf eine Ausländerbehörde rein rechtlich zwar schon jetzt eine medizinische Altersfeststellung anordnen. Weil dies mit viel Aufwand verbunden ist und ein erhebliches Konfliktpotenzial zwischen den Behörden birgt, kam dies bislang aber nur selten vor.

Warum gibt es Änderungsbedarf?

Das bisherige Verfahren ist nicht verlässlich genug. In den vergangenen zwei, drei Jahren sind immer wieder Fälle bekannt geworden, in denen Flüchtlinge bei ihrem Alter geschummelt und die Behörden ihnen zunächst geglaubt haben. Eines der bekanntesten Beispiele ist der Afghane Hussein K., der im Oktober 2016 in Freiburg eine Studentin vergewaltigt und ermordet hat und zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Er war als Uma eingeschätzt worden. Laut einem medizinischen Altersgutachten ist er zur Tatzeit mindestens 22 Jahre alt gewesen. Bei einer kriminellen Gruppe angeblicher Uma aus dem Maghreb, allen voran Marokko, fand die Polizei in Mannheim mithilfe der Heimatländer heraus, dass mehr als 90 Prozent von ihnen bei ihrem Alter gelogen haben und bereits erwachsen sind.

Was war geplant?

Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) und Innenminister Thomas Strobl (CDU) verständigten sich bereits Mitte Juni 2018 auf Eckpunkte für ein zentrales und einheitliches Verfahren inklusive einer medizinischen Altersfeststellung bei allen Zweifelsfällen. Demnach hätten alle ausländischen Jugendlichen und Heranwachsenden ohne Papiere ins Ankunftszentrum nach Heidelberg kommen sollen. Dort hätten Mitarbeiter von Jugendamt und Ausländerbehörde Tür an Tür sitzen und ihren Aufgaben nachkommen sollen. Gegen diese Pläne wehrten sich allerdings die Jugendämter, weil sie diese als Misstrauen werteten. Auf Druck der kommunalen Seite bleibt nun doch einiges, wie es ist.

Wie sieht der Kompromiss aus?

Die Jugendämter sollen auch in Zukunft das Alter der Neuankömmlinge über die Inaugenscheinnahme vor Ort, also dezentral, bestimmen. Im Anschluss daran gehen die Betroffenen zur lokalen Ausländerbehörde. Melden deren Mitarbeiter Zweifel an dem genannten Alter an – oder kommen zuvor bereits im Jugendamt Zweifel an der Minderjährigkeit auf –, müssen die angeblichen Uma in Begleitung einer Fachkraft zeitnah nach Heidelberg reisen. Binnen eines Tages sollen dann eine erneute erkennungsdienstliche Behandlung und eine Altersfeststellung durch modernste medizinische Methoden stattfinden. Dabei wird eine Altersspanne ermittelt, zugunsten des Betroffenen wird am Ende das Mindestalter als sein offizielles Alter angenommen. Innen- und Sozialministerium erhoffen sich durch das neue Verfahren eine „Qualitätssicherung“ bei der Altersfeststellung von jungen Flüchtlingen.

Wann geht das neue Verfahren los?

Letzte Details müssen noch geklärt werden. Klar ist bereits: Die Kosten für die Anreise und den damit verbundenen Mehraufwand für die Jugendämter sowie die medizinischen Untersuchungen übernimmt das Land. Das Sozial- und das Innenministerium betonen, dass das neue Verfahren noch in der ersten Jahreshälfte starten soll.