Björn Höcke, Fraktionschef der AfD im Thüringer Landtag, protestiert mit Mitgliedern und Anhängern der AfD am Thüringer Landtag. Der von AfD-Politikern gegründete rechtsnationale “Flügel“ ist für den Verfassungsschutz jetzt offiziell ein Beobachtungsfall. Foto: dpa/Martin Schutt

Die Thüringer AfD ist vom Landesverfassungsschutz von einem Prüf- zu einem Verdachtsfall hochgestuft worden. Zuvor hatte der Bundesverfassungsschutz den rechtsnationalen „Flügel“ der AfD als Beobachtungsfall klassifiziert.

Erfurt - Die gesamte Thüringer AfD ist vom Landesverfassungsschutz von einem Prüf- zu einem Verdachtsfall hochgestuft worden. Das teilte die Behörde am Donnerstag in Erfurt mit. Zuvor hatte der Bundesverfassungsschutz den rechtsnationalen „Flügel“ der AfD, als dessen Wortführer Thüringens AfD-Landespartei- und Fraktionschef Björn Höcke gilt, als Beobachtungsfall klassifiziert.

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Durch die Einstufung des gesamten Thüringer AfD-Landesverbandes als Verdachtsfall können nun nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden - wenn die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibe, wie Landesverfassungsschutzchef Stephan Kramer sagte. Dazu gehöre etwa Observation oder Telefonüberwachung.

„Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“

Es lägen „hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ bei der Thüringer AfD vor, „die einen Beobachtungsauftrag der Landesbehörde für Verfassungsschutz Thüringen in Form eines Verdachtsfalls eröffnen“, hieß es in einer Mitteilung des Verfassungsschutzes.

„Dringlichste Frage bleibt für das Thüringer Amt für Verfassungsschutz, ob der „Flügel“ mit seinen zentralen Thüringer Führungspersonen und zentralen Veranstaltungen in Thüringen, den Landesverband der AfD Thüringen maßgeblich bestimmt“, erklärte Kramer.