Bis spätestens 2033 muss der alte „Lappen“ gegen einen einheitlichen EU-Führerschein umgetauscht werden. Foto: dpa

Der „Lappen“ ist passé. Bis zum Jahr 2033 sollen alle Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, umgetauscht werden. Das müssen Sie wissen, wenn sie noch den alten „Lappen“ besitzen.

Stuttgart - Der Führerschein verdankt seinem Spitznamen „Lappen“ dem schmuddeligen Material mit hohem Textilanteil, aus dem die Fahrerlaubnisbescheinigung bis zum Jahr 1999 bestand. Ab dann hatte der alte „Lappen“ ausgedient und es wurde der erste einheitliche EU-Führerschein, in Format einer Scheckkarte, eingeführt.

Von 2013 an wurde dann ein neuer EU-Führerschein ausgestellt mit einer neuen Regelung und zwar, dass dieser nur noch fünfzehn Jahre gültig ist. Das bedeutet nicht, dass nach Ablauf eine erneute Fahrprüfung abgelegt werden muss, sondern lediglich nur, dass ein neuer Führerschein auf Antrag ausgestellt wird.

Auf den Führerscheinen, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, steht kein Ablaufdatum. Doch auch diese Zeit der „Lappen“ ist begrenzt: Bis spätestens 2033 soll dieser nämlich passé sein. Bis dahin muss jeder Berechtigte einen neuen EU-Führerschein beantragt haben.

Zeitweise wurde auch versucht durchzusetzen, dass der Führerschein nach Ausstelldatum und Geburtsjahr gestaffelt wird. So hätten die ersten ihren „Lappen“ schon bis zum Jahr 2021 umtauschen müssen. Dieser Vorschlag wurde jedoch abgelehnt und es handelt sich letztlich nur um eine Empfehlung, um die Behörden zu entlasten.

Vielen fällt der Abschied vom „Lappen“ jedoch schwer, denn oft sind alte Erinnerungen damit verbunden. Vor zwei Jahren berichteten uns Leser und Leserinnen in der Serie „Unsere Lappen“ von ihren Anekdoten rund um ihre alten Führerscheine.

Sehen Sie in unserem Video alles Wissenswertes über den Umtausch vom „Lappen“.