Die Gemeinde Altdorf erhöht die Hundesteuer und die Friedhofsgebühren.
In seiner Sitzung am Dienstagabend drehte der Gemeinderat Altdorf gleich zweimal an der Abgabenschraube. Zum einen erhöhte das Gremium die Hundesteuer um 20 Prozent, zum anderen steigen die Friedhofsgebühren teilweise auf über das Doppelte der bisherigen Sätze. „Die Leute können es sich gar nicht mehr leisten zu sterben“, formulierte sarkastisch Jürgen Wurster von der Bürgerlichen Wählervereinigung (BWV). „Ich find’s zu viel“, kritisierte Fraktionskollege Wolfgang Hahn ganz allgemein den Umfang der 64-seitigen Ausarbeitung zum Thema.
Kalkulatorisch seien die vom Kommunalberatungsunternehmen Heyder & Partner vorgestellten Zahlen zwar in Ordnung, lautete die einhellige Meinung im Gremium, aber den Bürgerinnen und Bürgern nur „schwer vermittelbar“. So erhöht sich beispielsweise der Gebührensatz für ein Rasenreihengrab bei 25-jähriger Nutzungszeit mit der von der Gemeindeverwaltung vorgeschlagenen Kostendeckung von 70 Prozent von 820 auf 1459 Euro und der für ein Urnenreihengrab von 390 auf 810 Euro. Eine Grabumrandung mit Trittplatten kostet zukünftig 569 statt bisher 310 Euro. Sprünge, die niemand nachvollziehen könne, monierte Werner Maucher von der Initiative Modernes Altdorf, der schließlich als einziger gegen die Sitzungsvorlage stimmte. Der Kritik „Ihr spinnt ja“ aus manchen Teilen der Bürgerschaft müsse sich am Ende aber auch er stellen.
Moderater fiel dagegen die Erhöhung der Hundesteuer aus. Ziel des Antrags von Gemeinderätin Stefanie Klenk (Altdorfer Forum) war es nicht in erster Linie, das klamme Gemeindesäckel zu füllen, sondern Anreize für die Ausbildung von Hunden zu setzen.
So sind in der einstimmig beschlossenen Hundesteuersatzung erstmals 50-prozentige Steuerermäßigungen vorgesehen für Vierbeiner, die der Bewachung von Gebäuden dienen, die eine Schutzhundeprüfung, eine Begleithundeprüfung oder den Teamtest absolviert haben. Grundsätzlich gänzlich von der Steuer befreit sind Blinden-, Rettungs- oder Jagdhunde.
Die Anhebung der Hundesteuer von beispielsweise 120 auf 144 Euro jährlich für Ersthunde entspricht in Altdorf Mehreinnahmen von rund 6000 Euro. Einen Teil der Summe für den Umstieg auf umweltfreundlichere Hundekotbeutel zu verwenden, wurde dagegen verworfen. „Die werden am Ende ohnehin verbrannt“, so die Meinung der großen Mehrheit des Gemeinderats. Und auch weitere Erhöhungen von Steuern, Gebühren und Abgaben stellte Bürgermeister Erwin Heller zumindest vorerst nicht in Aussicht. Fast alle Gebühren einschließlich der Grund- und Gewerbesteuer seien in den letzten Jahren überprüft und angepasst worden, sagte der Altdorfer Schultes.