Bisher war es nur eine Empfehlung, aber ab 22. April untersagt die Stadt Stuttgart allen 230 Schulen den Präsenzunterricht. Der Grund: Seit 18. April liegen die Inzidenzwerte in der Landeshauptstadt über 200. Doch es gibt auch Ausnahmen.
Stuttgart - Bisher war es nur eine Empfehlung, aber ab 22. April untersagt die Stadt Stuttgart allen 230 Schulen den Präsenzunterricht. Der Grund: Seit 18. April liegen die Inzidenzwerte in der Landeshauptstadt über 200. Die Allgemeinverfügung ist bis 16. Mai befristet. Sie könnte aber auch schon früher beendet sein: nämlich dann, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in Stuttgart fünf Tage hintereinander unter 200 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner liegt. Dies muss das Gesundheitsamt feststellen, zwei Tage später könnten die Schulen wieder öffnen.
Aktuell verboten ist der Präsenzunterricht an Schulen samt regulären Betreuungsangeboten. Es gibt aber auch Ausnahmen. Weiterhin in den Präsenzunterricht kommen dürfen Schüler der Abschlussklassen aller Schularten. Stattfinden dürfen außerdem schriftliche und praktische Prüfungen, sofern sie für die Mindestzahl an Leistungsfeststellungen zwingend erforderlich sind – und natürlich Zwischen- und Abschlussprüfungen. Erlaubt ist auch fachpraktischer Unterricht an beruflichen Schulen, sofern die Inhalte nicht per Fernunterricht vermittelt werden können.
Schwer erreichbare Schüler dürfen weiterhin zur Schule kommen
Eine Ausnahmeregelung gibt es auch für Schüler, die mit dem Fernunterricht nicht erreicht werden oder für die nach Einschätzung von Klassenkonferenz und Schulleitung ein besonderer Bedarf besteht. Diese dürfen weiterhin zur Schule kommen. Auch Sonderschulen mit den Förderschwerpunkten geistige sowie körperliche und motorische Entwicklung dürfen weiterhin Präsenzunterricht anbieten. Pflegeschulen und andere Fachschulen für Gesundheitsberufe sowie für den Rettungsdienst dürfen weiterhin geöffnet bleiben.
Für Schüler der Klassenstufen eins bis sieben der allgemeinbildenden Schulen sowie für Sonderschüler aller Stufen, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen dürfen, wird eine Notbetreuung eingerichtet. Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass die Erziehungsberechtigten beide beruflich unabkömmlich sind, studieren oder selbst Schüler sind und kurz vor der Abschlussprüfung stehen.
Auch das Kindeswohl sowie „sonstige schwerwiegende Gründe“ rechtfertigen die Teilnahme. Bürgermeisterin Isabel Fezer (FDP) erklärte: „Die Schließungen von Kitas und Schulen schützen unsere Kinder und vermeiden weitere Ansteckungen.“ Doch Eltern sollten die Notbetreuung „wirklich nur in Notfällen in Anspruch nehmen“.