11. Juni: Ein deutscher Journalist wird nach dem Eröffnungsspiel an einer Tankstelle ausgeraubt. Dem Reporter werden Laptop, Fotoausrüstung und persönliche Wertgegenstände abgenommen. Foto: dpa

Nächtliches Verkaufsverbot für Alkohol ist verfassungsgemäß - Tankstellen halten an Klage fest.

Stuttgart – Trotz der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach das nächtliche Alkoholverkaufsverbot in Baden-Württemberg mit dem Grundgesetz vereinbar ist, hält der Bundesverband der Tankstellen und Gewerblichen Autowäsche an einer geplanten Verfassungsbeschwerde fest. „Wir werden auf jeden Fall klagen“, sagte Vorstandsmitglied Karl-Friedrich Lihra den Stuttgarter Nachrichten.

 

Zuvor hatte das Gericht in Karlsruhe die Beschwerde eines Privatmanns gegen das seit 1. März geltende Gesetz abgelehnt. Es schreibt vor, dass in Baden-Württemberg zwischen 22 Uhr und 5 Uhr morgens an Tankstellen und Kiosken kein Alkohol mehr verkauft werden darf. Mit der Regelung sollen Saufgelage von Jugendlichen - das sogenannte Koma-Saufen - verhindert werden.

Lihra begründete das Festhalten an der Klage mit den massiven Umsatzverlusten für die Tankstellen durch das Verkaufsverbot und die Ungleichbehandlung im Vergleich mit der Gastronomie, deren Sperrzeiten zuletzt weiter verkürzt worden waren. „Wir werden in unserer Geschäftstätigkeit eingeschränkt“, sagte Lihra. Nach den Plänen des Tankstellenverbandes wird ein Mitgliedsbetrieb noch vor den Sommerferien – stellvertretend für den Verband – die Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einreichen.