Die Stadt Esslingen hält das Alkoholverbot beim Bahnhof für dringend notwendig. Deshalb soll die Verbotszone weiterhin gelten, nun aber räumlich erweitert werden.
Schon seit Jahren ist der Konsum von Alkohol auf dem Esslinger Bahnhofplatz und im Bereich des Zentralen Busbahnhofs (ZOB) zu bestimmten Zeiten verboten. Eigentlich würde das zeitlich befristete Alkoholverbot bald auslaufen. Doch die Stadt hält es weiterhin für dringend notwendig – und will es nun nicht nur zeitlich verlängern, sondern auch räumlich erweitern.
Denn im vergangenen Jahr habe sich ein Teil der „Trinkerszene“ auf den Platz vor dem IKK-Gebäude verlagert, teilt die Stadtverwaltung mit. „Das ist schwierig, weil es immer wieder Leute gibt, die dort außerhalb der Alkoholverbotszone trinken – und wir können nichts machen“, erklärte Ordnungsamtsleiterin Brigitte Länge in der jüngsten Sitzung des Verwaltungsausschusses.
Ausweitung der Alkoholverbotszone soll Ordnungsdienst helfen
Denn dem Kommunalem Ordnungsdienst (KOD) und der Polizei fehlten bislang die rechtlichen Möglichkeiten, um in diesem Bereich den Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit außerhalb gastronomischer Nutzungen zu unterbinden. Zudem habe sich auf diesem Platz eine Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen ereignet, die einen größeren Einsatz von Polizei und KOD erfordert habe, so die Stadt.
Deshalb solle der Platz vor und neben dem IKK-Gebäude am Bahnhofplatz 2 künftig in die Alkoholverbotszone integriert werden. Zusätzlich soll die Verbotszone, die bislang den Bahnhofplatz und den Bereich des ZOB mit allen zugehörigen Haltestellen umfasst, auch auf die Fleischmannstraße zwischen Berliner Straße und Bahnhofstraße erweitert werden. Denn in der Vergangenheit habe es immer wieder Schwierigkeiten bei der genauen Abgrenzung der Alkoholverbotszone gegeben. Nun will die Stadt diese deutlich erkennbar machen und entsprechend beschildern.
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten in Esslingens Alkoholverbotszone
Laut Polizeirevier Esslingen gab es im Jahr 2024 auf dem Bahnhofplatz und in der Fleischmannstraße insgesamt 67 Vorfälle, zu denen Strafanzeigen gestellt wurden, 2025 seien es 63 Straftaten gewesen – viele davon seien unter Alkoholeinfluss begangen worden. Zudem habe die städtische Bußgeldstelle 2025 insgesamt 208 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstoßes gegen das Alkoholkonsumverbot eingeleitet – im Vorjahr seien es 187 gewesen.
Durchschnittlich seien in den vergangenen fünf Jahren 180 Ordnungswidrigkeiten pro Jahr wegen Verstoßes gegen die Alkoholverbotszone begangen worden – damit sei der Schwellenwert von 50 Fällen pro Jahr, die für die Ausweisung einer solchen Verbotszone erfasst werden müssen, in allen Jahren überschritten worden. Um Straftaten und Ordnungswidrigkeiten einzudämmen ist es laut Stadt erforderlich, das Alkoholkonsumverbot um weitere drei Jahre zu verlängern.
Stadträte unterstützen Ausweitung der Alkoholverbotszone
Mit ihrem Ansinnen ist die Stadt im Verwaltungsausschuss auf offene Ohren gestoßen. Die Mehrheit der Stadträtinnen und Stadträte in dem Gremium hält das Verbot ebenfalls für höchst sinnvoll und hat sowohl der Verlängerung als auch der Erweiterung der Alkoholverbotszone zugestimmt – und damit eine klare Empfehlung an den Gemeinderat abgegeben, der am 16. März über das Thema abstimmen soll.
So erklärte etwa der CDU-Fraktionsvorsitzende Tim Hauser: „Es ist gut, wenn wir eine konkrete Handhabe mit der Alkoholverbotszone haben.“ Auch die Erweiterung der Zone sei ein richtiger Schritt – wenngleich die Gefahr der Verlagerung des Alkoholkonsums in andere Bereiche bestehe. Ähnlich äußerte sich Carmen Tittel, Fraktionschefin der Grünen: „Wir begrüßen die Änderung der Alkoholverbotszone.“ Allerdings rege ihre Fraktion an, künftig auch den Neckaruferpark engmaschig zu kontrollieren, um Verlagerungen zu vermeiden.
Gefahr der Verlagerung der Trinkerszene?
SPD-Rätin Christa Müller erklärte, dass auch ihre Fraktion die Erweiterung der Alkoholverbotszone mittrage, betonte aber: „Das sorgt ja nicht dafür, dass kein Alkohol mehr konsumiert wird – und wir wollen nicht, dass die Trinkerszene in den Neckaruferpark abwandert.“ Deshalb stelle sich die Frage, ob man die Unterstützungsangebote für Betroffene wie etwa den „Treff am Bahnhof“ ausweiten müsse. Annette Silberhorn-Hemminger, Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler, signalisierte ebenso Zustimmung wie Jörn Lingnau (FDP) und Hermann Beck (WIR/Sportplätze erhalten).
Martin Auerbach, Vorsitzender der Fraktion Linke/FÜR hingegen erklärte: „Dass wir wiederholt über die Ausweitung der Alkoholverbotszone diskutieren müssen, zeigt ja, dass sie nichts bringt.“ Man brauche mehr Sozialarbeit und weniger Repressionen, sonst habe man die Trinkerszene am Ende nicht am Bahnhof, sondern auf der Maille: „Die Leute sind ja nicht weg, sondern nur woanders.“ Dem schloss sich Alexander Anderka (AfD) an – deshalb stimme seine Fraktion der Ausweitung des Alkoholverbots nur mit Bauchschmerzen zu. Ordnungsbürgermeister Yalcin Bayraktar verwies jedoch auf ein ganzes „Maßnahmenbündel“ inklusive sozialer Arbeit und mobiler Wache, das helfen solle, die Situation zu verbessern.
Neue Schilder für erweiterte Verbotszone
Alkoholverbotszone
Bislang gilt die Alkoholverbotszone beim Esslinger Bahnhof vom 1. März bis zum 15. November täglich von 12 Uhr mittags bis 1 Uhr in der Nacht. Das hat sich laut Stadtverwaltung bewährt, deshalb sollen diese Zeiten künftig beibehalten werden. Im Zuge der Verlängerung und Ausweitung der Alkoholverbotszone soll auch die Beschilderung erneuert und ausgeweitet werden, um die Zone eindeutig zu kennzeichnen – die Stadt veranschlagt dafür rund 3000 Euro.
Verordnung
Die Regelungen zur Alkoholverbotszone werden künftig aufgrund gesetzlicher Änderungen nicht mehr Bestandteil der allgemeinen Polizeiverordnung der Stadt Esslingen sein, sondern stattdessen in einer eigenständigen „Polizeiverordnung über ein Alkoholkonsumverbot“ verankert werden. In dieser sollen auch Ausnahmen für die Außengastronomie oder Veranstaltungen festgeschrieben werden. Aus Sicht der Stadtverwaltung liegen alle notwendigen Voraussetzungen für die geplante Verlängerung und Erweiterung der Alkoholverbotszone vor.