Der Eckensee am Schlossgarten – am beliebten Treffpunkt darf wie auf vielen Grünanlagen des Landes in Stuttgart wohl schon seit Mai nicht mehr übermäßig getrunken werden. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

In der Aufarbeitung der Krawallnacht wird deutlich, dass übermäßiger Alkoholkonsum auf vielen Liegenschaften des Landes in Stuttgart eigentlich längst untersagt ist. Betroffen sind demnach auch die Brennpunkte Schlossgarten und Schlossplatz.

Stuttgart - Wer sucht, der findet: Das Land, die Eigentümerin vom Schlossgarten und Schlossplatz, hat in der Benutzungsordnung dieser Liegenschaften einen Passus entdeckt, der „nachhaltigen Alkoholgenuss“ dort eigentlich seit Mai verbietet. Somit hätte man den Ausschreitungen in Stuttgart womöglich schon im Vorfeld entgegenwirken können, da die Parkflächen für Trinkgelage tabu sind. Jetzt denken die Behörden ernsthaft darüber nach, das Verbot durchzusetzen. Das hat unsere Redaktion aus internen Gesprächen zwischen Finanzministerium und städtischen Ämtern erfahren.

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Demnach wurde dort deutlich die Absicht erklärt, die Brennpunkte auf diese Weise entschärfen zu wollen. Am Freitagmorgen heißt es auf Nachfrage aber nur, dass sich diese Möglichkeit in der Prüfung befinde. Wann ein Ergebnis vorliegt, wisse man noch nicht. Der Schritt könnte weitreichende Folgen haben: Die beliebten Treffpunkte junger Leute wären für viele von ihnen wohl kaum noch attraktiv.

Was ist „nachhaltiger Alkoholkonsum“?

Doch was steht genau in der Benutzungsordnung, die zuletzt im Mai 2020 novelliert wurde? Es heißt dort seitdem, dass auf den Grünanlagen des Landes „dauerhaftes Verweilen zum nachhaltigen Alkoholgenuss“ nicht erlaubt sei. Genehmigte Veranstaltungen, Gastronomie und Grillstellen seien dabei ausgenommen. Aber was soll nachhaltiger Alkoholkonsum überhaupt sein?

„Der Begriff ,nachhaltiger’ Alkoholgenuss ist ein unbestimmter Rechtsbegriff“, sagt Steffen Baumann, ein Sprecher des Finanzministeriums. Ein solcher könne und müsse im konkreten Einzelfall ausgelegt werden. „Dies gibt den Handelnden die Möglichkeit in der konkreten Situation, eine angepasste Entscheidung zu treffen“, sagt Baumann. Ziel sei, Gefährdungen, die durch Trinkgelage ausgehen, zu verhindern. Die Benutzungsordnung gilt auch für andere Liegenschaften des Landes: Zum Beispiel für die Grünanlage der Grabkapelle, die weit davon entfernt ist, ein Brennpunkt zu sein und wo durch den Handlungsspielraum ein anderes Maß angelegt werden kann.

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Als sicher dürfte dagegen gelten, dass sich die Trinkgelage im Schlossgarten jenseits der Grenzen der Regelung bewegt haben. Einer der 25 Tatverdächtigen, die festgenommen wurden, hatte laut Polizei einen Alkoholspiegel von 2,34 Promille.

Alkoholverbot politisch erklärtes Ziel

Den Ausschreitungen mit Alkoholverboten entgegenzuwirken ist ein von mehreren Seiten politisch längst erklärtes Ziel. Sowohl Ordnungsbürgermeister Martin Schairer (CDU) als auch Veronika Kienzle, Bezirksvorsteherin von Stuttgart-Mitte und Grünen-OB-Kandidatin, hatten signalisiert, dass aus ihrer Sicht punktuelle Alkoholverbote wirken könnten. Ob der Krawall zusammen mit dem Alkohol wirklich ausgetrocknet werden kann, ist eine andere Geschichte.