In Stuttgart soll Alkohol an öffentlichen Plätzen zeitweise verboten werden. Foto: dpa

Ordnungsbürgermeister fordert zeitlich befristetes und örtlich begrenztes Alkoholverbot in Stuttgart.

Stuttgart – Herr Schairer, die Schwerpunktaktion von Polizei, Stadt und Zoll am letzten Wochenende in der Innenstadt hat gezeigt, dass es weiter Gewalt und Alkoholexzesse in der Vergnügungsszene gibt. Wie sicher ist Stuttgart denn aus Ihrer Sicht?
Die Sicherheitslage ist grundsätzlich gut. Nur die Spitzen gefallen uns nicht. Da muss man dagegen vorgehen, signalisieren, dass wir die Bürger nicht alleine lassen wollen. Es geht um die Lebensqualität in der Stadt.

Aber so viele Körperverletzungen und Raubüberfälle gab es an jenem Wochenende gar nicht.
Es geht aber nicht nur um Statistiken, und vor allem geht es auch nicht nur um die Zahl von Straftaten. Mir geht es darum, schon unterhalb dieser Schwelle einschreiten zu dürfen – schon bei Ordnungsstörungen wie etwa Pöbeleien, Belästigungen oder Scherbenhaufen.

Wo sind die Brennpunkte?
Da gibt es Stellen wie den Berliner Platz, das Hospitalviertel, die Partymeile– aber das ändert sich ständig. Die Szene ist in Bewegung.

Deshalb fordern Sie ein befristetes Alkoholkonsumverbot, wie es Freiburg mal versucht hat und wie es Innenminister Reinhold Gall (SPD) auf den Weg bringen will.
Dazu gab es im letzten Jahr schon Vorschläge und Forderungen der Oberbürgermeister, auch des Städtetags. Ich selbst habe im November 2011 beim Arbeitskreis Sicherheit im Personennahverkehr eine Änderung des Paragrafen 27 a im Polizeigesetz ausgearbeitet, der die Frage der Platzverweise regelt. Dabei sind bei mir nicht Straftaten, sondern auch Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung die Schwelle zum Einschreiten. Das Verbot muss aber auf maximal zwei Wochen befristet sein.

Aber das Polizeigesetz bietet doch schon jetzt Möglichkeiten.
Da tun sich Rechtsexperten aber noch schwer. Das sieht man ja daran, dass der Verwaltungsgerichtshof die Stadt Freiburg 2009 gestoppt hat. Wir brauchen eine spezialgesetzliche Erlaubnisgrundlage.

Was der Innenminister vorhat, und selbst das ist ja innerhalb der Regierungskoalition noch umstritten, reicht Ihnen aber nicht?
Ja, denn da ist immer von Straftaten die Rede. Ich will aber schon Ordnungswidrigkeiten als Schwelle. Das ist des Pudels Kern. Man muss nicht immer erst warten, bis Blut fließt. Es geht um Vorbeugung. Und darum, dass die Kommunen die Möglichkeit bekommen, das selbst entscheiden zu können, wann und wo man eingreift. Wir müssen den Auswüchsen im Sinne der Gefahrenabwehr einen Riegel vorschieben.

Doch wie soll der funktionieren, dieser Riegel?
Die Zone darf natürlich nicht zu groß sein. Man muss das kontrollieren können.