Städte warten vergeblich auf das Recht, Saufgelage auf öffentlichen Plätzen zu verbieten.
Stuttgart - Städte wollen es, Polizisten wollen es und die meisten Abgeordneten im Landtag auch: Ein generelles Alkoholverbot an Brennpunkten gilt als geeignetes Instrument, um dort Gelage zu verhindern. Doch die FDP hält die Bürgerrechte hoch, deshalb droht dem Vorhaben jetzt eine Beerdigung dritter Klasse.
Die Aussicht der Städte, örtliche Saufgelage generell verbieten zu dürfen, wird immer geringer. Die dafür notwendige Änderung des Polizeigesetzes ist in Baden-Württembergs CDU-FDP-Koalition schlicht kein Thema mehr. Grund: Die Bündnispartner sind sich nicht einig, wollen aber das Klima damit nicht belasten. Der Streitwert erscheint zu gering.
Zwar sagt der polizeipolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Thomas Blenke: "Wir halten es nach wie vor für sinnvoll, den Städten das Instrument an die Hand zu geben." Die Energie dafür ist jedoch erlahmt, seit Ministerpräsident Stefan Mappus im Frühjahr Verständnis für das Nein der Liberalen gezeigt hat. "Wenn es keine Lösung gibt, ist es auch kein Beinbruch", hatte er erklärt und damit seinem Innenminister Heribert Rech den Wind aus den Segeln genommen.
Seither haben weder Rech noch Blenke die Initiative ergriffen, das Polizeigesetz zu ändern. Das aber wäre notwendig, damit die Kommunen vorsorglich allgemeine Alkoholverbote erlassen dürfen. Freiburg hatte das im vergangenen Jahr getan, war jedoch vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zurückgepfiffen worden.
Die Liberalen führen hingegen das Argument an, dass nicht jeder, der Alkohol konsumiert, gewalttätig wird. Das müsse vielmehr im Einzelfall beurteilt werden und könne nicht durch eine generelle Regelung im Polizeigesetz ersetzt werden, befanden sie und fixierten diese Meinung offiziell in einem Vorstandsbeschluss. Kurzum: Die FDP sieht in dem Gesetz eine Beschneidung der Bürgerrechte.