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CDU will generelles Alkoholverbot auf städtischen Plätzen, doch die FDP ist dagegen.

Stuttgart - Aggressive Anmache, Lärm und Müll: In vielen Städten sind das die unangenehmen Begleiterscheinungen, wenn Jugendliche sich zu nächtlichen Gelagen treffen. Doch soll man deswegen schon wieder die Bürgerrechte beschneiden?

Nach dem nur mühsam beigelegten Streit um das nächtliche Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen steht der CDU-FDP-Landesregierung ein neuer Konflikt ins Haus. Diesmal geht es um die Frage, ob das Land den Städten erlauben soll, ein Konsumverbot von Alkohol für öffentliche Plätze auszusprechen. Dass die Koalitionspartner dies unterschiedlich sehen, ist bekannt. Doch weil der FDP-Landesvorstand seine ablehnende Haltung am vergangenen Samstag in einen förmlichen Beschluss gegossen hat, gewinnt das Thema an Brisanz.

"Die FDP Baden-Württemberg lehnt eine vom Innenministerium des Landes Baden-Württemberg vorgeschlagene Änderung des Polizeigesetzes ab, welche Kommunen erlauben soll, präventiv allgemeine Alkoholverbote auf öffentlichen Plätzen zu erlassen", erklärte FDP-Landeschefin Birgit Homburger. Solche Verbote bekämpften nur die Symptome oder verlagerten das Problem, änderten aber nichts an den Ursachen.

Die Liberalen führen auch das Argument an, dass nicht jeder, der Alkohol konsumiert, gewalttätig wird. Das müsse vielmehr im Einzelfall beurteilt werden und könne nicht durch eine generelle Regelung im Polizeigesetz ersetzt werden. Um das Alkohol- und Gewaltproblem in den Griff zu bekommen, müssten die Kommunen auf mehr Prävention setzen.

Das unterstreicht auch der FDP-Fraktionschef im Landtag, Hans-Ulrich Rülke. "Wir können uns nur schwer vorstellen, das Polizeigesetz weiter zu verschärfen", sagte er gegenüber unserer Zeitung. Seine Fraktion werde sich den Entwurf, sobald er vorliege, jedenfalls sehr kritisch ansehen.

Rech will eine Basis für das Verbot schaffen

Bisher haben die Fraktionen noch keine Beratungsgrundlage. Innenminister Heribert Rech (CDU) wolle vor einer endgültigen Fassung zunächst die Ergebnisse einer Umfrage der Polizeidirektionen abwarten, um Rückschlüsse auf die Zahl der Brennpunkte ziehen zu können, so eine Sprecherin der Behörde. Dass er die Basis für ein Verbot schaffen will, hat Rech aber nie bestritten. Nicht zuletzt ist es die Polizei selbst, die auf eine Regelung dringt. In Freiburg, wo ein solches Alkoholkonsumverbot von November 2007 bis August 2008 gegolten hat, habe sich die Ordnungssituation erheblich verbessert, lautet das Argument. Der Anstieg der Gewaltdelikte im sogenannten Bermudadreiecke, einem Areal zwischen Martinstor und Augustinermuseum, sei im Vergleich zum restlichen Stadtgebiet deutlich geringer verlaufen.

Freiburg musste dieses Verbot jedoch wieder aufheben, nachdem der Verwaltungsgerichtshof entschieden hatte, dass ein solcher Eingriff nicht auf Basis der kommunalen Polizeiverordnung, sondern nur aufgrund eines Gesetzes möglich sei. Ebendies wollen die Christdemokraten, aber auch die Sozialdemokraten im Landtag verabschieden.

"Das Land verbietet gar nichts, es sollte aber die Rechtsgrundlage schaffen, dass die Kommunen den Saufgelagen von Jugendlichen in bestimmten Zonen ein Ende bereiten können", sagt der polizeipolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Thomas Blenke. Der FDP-Beschluss sei realitätsfern und auch deshalb bemerkenswert, weil das Thema die politische Ebene noch gar nicht erreicht habe.

Auch die SPD-Fraktion besteht auf einer Rechtsgrundlage: "Wir dürfen die Kommunen und die Polizei nicht im Stich lassen", sagte der SPD-Innenpolitiker Reinhold Gall. Ein Verbot löse zwar das Problem des Alkoholmissbrauchs nicht, das Land dürfe dieses aber nicht allein auf dem Rücken der Polizei abladen.

Auch der Städtetag ärgert sich über die Position der FDP: "Es gibt ein dringendes Interesse an einer gesetzlichen Regelung", sagte Verbandssprecher Manfred Stehle und verwies auf entsprechende Briefe mehrerer Oberbürgermeister an den Innenminister. Die FDP hingegen erhält Unterstützung von den Grünen, die auf mehr Präventionsarbeit dringen.