Schluss mit Trinken am Bahnhof zu bestimmten Zeiten. Foto: Roberto Bulgrin

Am Esslinger Bahnhof darf künftig in der wärmeren Jahreszeit nicht mehr getrunken werden. Was sonst noch neu ist in der Polizeiverordnung.

Esslingen - Die Stadt Esslingen hat das Rauchen auf Spielplätzen verboten und das Alkoholverbot am Bahnhof erweitert. Wie erwartete stimmte der Gemeinderat mit breiter Mehrheit dafür, dass das Trinken von Alkohol von März bis 15. November in diesem Bereich verboten sein wird. Aufgehoben ist hingegen das bislang verbotene Fahrradfahren auf Schulhöfen für Kinder bis 14 Jahren.

Das Alkoholverbot spielt auch im Wochenrückblick eine Rolle. Titel: „Alles läuft schief.“

Hintergrund: Was erlaubt ist und was nicht, legt die Stadt Esslingen in ihrer „Polizeiverordnung zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und gegen umweltschädliches Verhalten“ und in einer „Benutzungsordnung zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, Spielplätze und Schulhöfe, Sport- und Grillplätze“ fest. Vor knapp drei Jahren hatte der Gemeinderat beide Papiere abgesegnet. Nun war es an der Zeit, sie auf den Prüfstand zu stellen. Denn die Regelung aus dem Frühjahr 2018 war auf drei Jahre befristet.

Das spricht für das Alkoholverbot

An Argumenten mangelte es dem Ordnungsamtschef Jochen Schilling nicht: Er verweist auf die hohe Anzahl der Straftaten, die in diesem Bereich oft unter Alkoholeinfluss begangen würden: Im Jahr 2019 registrierte das Polizeirevier Esslingen im Bereich des ZOB 388 „polizeiliche Sachverhalte“. In 170 Fällen gab es Strafanzeigen, bei den übrigen 218 Einsätzen mussten die Beamten Streitigkeiten schlichten oder volltrunkene Personen in Gewahrsam nehmen. „Tatsächlich dürfte der Anteil der alkoholbedingten Ordnungswidrigkeiten und Straftaten deutlich höher liegen, wenn man etwa die 368 Ordnungswidrigkeitenanzeigen, die der Kommunale Ordnungsdienst in 2019 veranlasst hat, berücksichtigt“, heißt es im städtischen Ordnungsamt.