Alfons Schuhbeck wurde jüngst verurteilt. Foto: dpa/Sven Hoppe

Rund zweieinhalb Monate ist es her, dass Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu einer Haftstrafe verurteilt wurde. Gegen dieses Urteil will er weiter kämpfen – allerdings ohne seine bisherigen Anwälte.

Der wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe verurteilte Star-Koch Alfons Schuhbeck (73) hat seine Anwälte ausgetauscht und will an der Revision gegen sein Urteil festhalten. Die beiden bisherigen Verteidiger hätten „das Mandat im allseitigen Einvernehmen beendet und sind insoweit nicht mehr für Herrn Schuhbeck tätig“, teilte Sprecher Peter Dietlmaier am Freitag mit. „Nach Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung hat Herr Alfons Schuhbeck fristgerecht entschieden, dass die Revision gegen das Urteil (...) fortgesetzt werden soll.“

Das Landgericht München I hatte am 27. Oktober 2022 eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten wegen Steuerhinterziehung gegen Schuhbeck verhängt. Bei einer solchen Höhe ist keine Bewährung mehr möglich. Rund 2,3 Millionen Euro hatte der prominente Koch nach Ansicht des Gerichts am Fiskus vorbeigeschleust. Das Gericht war überzeugt davon, dass Schuhbeck mehr als 1000 Mal in die Kasse von zwei seiner Restaurants gegriffen und so Geld hat verschwinden lassen. Dazu nutzte er ein Computerprogramm, das ein Angestellter in seinem Auftrag erstellt hatte. Die Staatsanwaltschaft legte keine Revision gegen das Urteil ein.

Schuhbecks Restaurant ist inzwischen geschlossen

Der Gastronom hatte angekündigt, seine Revision gegebenenfalls zurückzunehmen, sobald er die schriftliche Urteilsbegründung geprüft habe. „Sollten die schriftlichen Gründe das Landgerichtsurteil tragen, werde ich meine Anwälte bitten, die Revision im Zweifel zurückzunehmen“, sagte er Anfang November. Am Freitag lief nach Gerichtsangaben die Frist für die Begründung der Revision ab.

Schuhbecks neuer Anwalt ist nach Angaben seines Sprechers Ali B. Norouzi aus Berlin, der als Spezialist für Revisionsverfahren gilt. Wie er die Revision begründet, blieb zunächst unklar. „Wir bitten um Verständnis, wenn wir aus Respekt vor dem Bundesgerichtshof die Begründung dem Gericht direkt vortragen und nicht über die Medien kommunizieren wollen“, teilte Schuhbecks Sprecher mit. „Unberührt von der Entscheidung, die Revision fortzuführen, sind die Bemühungen von Herrn Schuhbeck, den Schaden in voller Höhe wieder gutzumachen.“

Schuhbeck hatte auch nach seiner bisher nicht rechtskräftigen Verurteilung weitergearbeitet. Allerdings ist er nicht mehr so beschäftigt wie vorher. Seine Karriere als Fernsehkoch ruht fürs Erste. Nachdem der Bayerische Rundfunk (BR) Sendungen mit ihm aus dem Programm genommen hatte, hatte auch ZDF nach dem Urteil angekündigt, ihn zunächst nicht mehr in der Show „Die Küchenschlacht“ auftreten zu lassen.

Schuhbecks Restaurant „Südtiroler Stuben“, in dem er zugegebenermaßen Geld hatte verschwinden lassen, ist inzwischen geschlossen. Silvester war dort der letzte Tag. „Wir schauen zurück auf wunderbare 20 Jahre“, hieß es auf der Internetseite des Restaurants. „Auch wenn es das Lokal nicht mehr gibt, soll dies kein Abschied für immer sein.“