Hier erfahren Sie, welche Regeln in der Alarmstufe in Baden-Württemberg in Fitnessstudios gelten. Das Wichtigste im Überblick. Foto: Aleksandar Malivuk / Shutterstock.com

Die Zahl der belegten Intensivbetten durch COVID-19-Patienten steigt auch in dieser Woche weiter an und lässt die Alarmstufe wahrscheinlicher werden. Was dies für Fitnessstudios und die Mitglieder bedeutet, haben wir in diesem Artikel zusammengefasst.

Mit der Corona-Verordnung vom 16. September 2021 gilt in Baden-Württemberg ein Dreistufen-Warnsystem, welches sich in Basisstufe, Warnstufe und Alarmstufe aufteilt. Jede Stufe bringt dabei weitere Einschränkungen vor allem für Ungeimpfte mit sich. Ausschlaggebend für die jeweilige Stufe sind die Intensivbettenbelegung und Hospitalisierungsrate des Landes. Momentan befindet sich Baden-Württemberg noch in der Warnstufe (zweite Stufe). Allerdings ist bei dem aktuellen Trend der steigenden Zahlen auch ein Wechsel in die Alarmstufe denkbar. Was aber bedeutet dies für Betreiber und Mitglieder von Fitnessstudios?

2G-Regel in Fitnessstudios in der Alarmstufe

Für Fitnessstudios, Freizeitparks, Sportstätten, Saunen und Bäder sieht das Dreistufen-Warnsystem in der Alarmstufe die 2G-Regel vor. Dann haben nur noch geimpfte und genesene Personen Zutritt zu den Studios. Die 2G-Regel gilt dann sowohl in geschlossenen als auch in freien Bereichen von Fitnessstudios.

Ab wann gilt die Alarmstufe in Fitnessstudios?

Ausgerufen wird die Alarmstufe in Baden-Württemberg, sobald die Hospitalisierungsrate an 5 Werktagen in Folge einen Wert von 12 erreicht oder überschreitet oder die Intensivbettenbelegung an 2 Werktagen hintereinander auf 390 oder höher steigt. Ausschlaggebend für einen Wechsel der Stufe im Warnsystem war in der Vergangenheit vor allem die Intensivbettenbelegung durch COVID-19-Patienten.

Lese-Tipp: Die aktuelle Intensivbettenbelegung in Baden-Württemberg finden Sie hier und die aktuelle Hospitalisierungsrate des Landes finden Sie hier.

2G-Option bereits in der Warnstufe

Seit dem 15. Oktober 2021 gilt in Baden-Württemberg das sogenannte 2G-Optionsmodell(1), welches Betrieben zusätzliche Freiheiten ermöglicht. Noch befindet sich Baden-Württemberg in der zweiten Stufe, der Warnstufe, was für den Zutritt zu Fitnessstudios die 3G-Plus-Regel (geimpft, genesen oder PCR-getestet) bedeutet(2). Das 2G-Optionsmodell darf allerdings fast in allen Lebensbereichen und somit auch in Fitnessstudios angewendet werden. Es ist daher nicht auszuschließen, dass einzelne Fitnessstudios bereits vor der Alarmstufe Gebrauch von der 2G-Regelung machen.

Muss der Mitgliedsbeitrag weiterhin bezahlt werden?

Prinzipiell gilt für eine 2G-Regelung in Fitnessstudios für Ungeimpfte keine Beitragspflicht(3), da die Leistung schlicht nicht erbracht werden kann. In der Regel pausieren Fitnessstudios deswegen die Mitgliederverträge der betroffenen Personen, bis ein Besuch des Studios wieder möglich ist. Der pausierte Zeitraum wird dann an die reguläre Vertragslaufzeit angehängt. Die letzten Lockdowns haben allerdings gezeigt, dass sich die Mitglieder meist selbstständig um eine Pausierung des Vertrages kümmern müssen, da die Beiträge sonst weiterhin eingezogen werden. Alles Wichtige zur Kündigung des Fitnessstudios wegen der 2G-Regel haben wir in diesem Beitrag für Sie zusammengefasst.

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