In vielen Bereichen gilt in der Alarmstufe 2G. Foto: Bihlmayer Fotografie / shutterstock.com

Alle Regeln der Alarmstufe in Baden-Württemberg haben wir in diesem Artikel für Sie zusammengefasst.

In Baden-Württemberg wurde am 16. September ein Dreistufen-System zur weiteren Eindämmung der Corona-Pandemie eingeführt. Dieses orientiert sich an der Auslastung der Krankenhäuser mit Corona-Patienten. Die niedrigste Stufe mit wenigen Einschränkungen wird als Basisstufe bezeichnet. Ihr folgt die Warnstufe mit weitergehenden Beschränkungen, die in der dritten Stufe, der Alarmstufe, nochmals verschärft werden.

Wann tritt die Alarmstufe in Kraft?

Die Alarmstufe tritt in Kraft, wenn die Hospitalisierungsrate an fünf Werktagen in Folge den Wert von 12,0 erreicht oder überschreitet bzw. die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 390 erreicht oder überschreitet. Der Sonntag oder andere Feiertage werden hierbei also nicht mitgezählt. Die aktuellen Werte finden Sie hier.

Welche Regeln gelten in der Alarmstufe?

Kontaktbeschränkungen

In der Alarmstufe darf sich nur noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Geimpfte und genesene Personen werden dabei aber nicht mitgezählt. Diese dürfen sich weiterhin in beliebiger Anzahl treffen. Auch Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sind von den Kontaktbeschränkungen nicht betroffen. Paare gelten als ein Haushalt – auch wenn sie nicht zusammenwohnen.

Weihnachtsmärkte

Auf Weihnachtsmärkten gilt in der Alarmstufe die 2G-Regelung für Verkaufsstände, die Lebensmittel zum sofortigen Verzehr vor Ort anbieten. Für den reinen Warenverkauf gibt es aber keine Einschränkungen. Das heißt, auch ungeimpfte Personen können auf dem Weihnachtsmarkt einkaufen.

Öffentliche Veranstaltungen

Bei Veranstaltungen wie Konzerten, Theateraufführungen und so weiter gilt das 2G-Modell in der Alarmstufe. Dies gilt sowohl für den Innen- als auch den Außenbereich. Es dürfen also nur noch Geimpfte und Genesene teilnehmen.

Lesen Sie auch: Darf man Tickets wegen 2G zurückgeben?

Öffentliche Verkehrsmittel

Auch in der Alarmstufe gibt es neben der allgemeinen Maskenpflicht keine Einschränkungen bei der Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel.

Kultureinrichtungen

Mit Ausnahme von Landesbibliotheken und Archiven gilt auch bei Kultureinrichtungen wie Museen oder Galerien die 2G-Regel. Wo nicht 2G gilt, bleibt es bei 3G mit PCR-Test-Pflicht. Die Abholung bestellter Bücher oder anderer Medien in Archiven oder Bibliotheken ist jedoch unbeschränkt möglich.

Religiöse Veranstaltungen

Für die Teilnahme an religiösen Veranstaltungen gibt es auch in der Alarmstufe keine weiteren Regelungen.

Beherbergung

Bei Übernachtungen in Hotels und anderen Unterkünften gilt in der Alarmstufe 3G mit PCR-Test-Pflicht. Der PCR-Test muss alle drei Tage erneuert werden.

Messen, Ausstellungen und Kongresse

Auch hier gilt die 2G-Regel.

Gastronomie und Vergnügungsstätten

Beim Kneipen- und Restaurantbesuch oder dem Aufenthalt in Spielhallen und Imbissen gilt im Innenbereich ebenfalls die 2G-Regelung. Im Freien bleibt es bei 3G mit PCR-Test.

Freizeiteinrichtungen

In Freizeitparks, Sportstätten oder Schwimmbädern gilt 2G.

Körpernahen Dienstleistungen

Beim Friseur oder im Nagelstudio gilt in der Alarmstufe 3G mit PCR-Test-Pflicht. Ausgenommen sind Logopädie, Physio- und Ergotherapie etc.

Lesen Sie auch: Diese Regeln gelten beim Friseur

Touristischer Verkehr

Bei Schifffahrten, Busreisen oder in Seilbahnen gilt in der Alarmstufe ebenfalls 2G.

Einzelhandel

Im Einzelhandel gilt in der Alarmstufe 3G ohne PCR-Test-Pflicht. Ausgenommen sind Geschäfte der Grundversorgung, Märkte im Freien und Abhol- und Lieferangebote.

Lesen Sie auch: Welche Geschäfte gehören zur Grundversorgung?

Außerschulische Bildung

Bei außerschulischen Bildungsangeboten gilt in der Alarmstufe 3G. Bei mehrtätigen Veranstaltungen muss alle 3 Tage ein erneuter Test vorgelegt werden.

Sport

Im Fitnessstudio, beim Vereinssport oder sonstigen sportlichen Tätigkeiten gilt in geschlossenen Räumen 2G. Im Freien gilt 3G mit PCR-Test-Pflicht.

Lesen Sie auch: Darf man Fitnessstudio wegen 2G kündigen?

Clubs und Discos

Wie schon in der Warnstufe, gilt auch in der Alarmstufe 2G in Clubs und Diskotheken.

Prostitutionsstätten

In Bordellen und anderen Prostitutionsstätten muss man in der Alarmstufe ebenfalls geimpft oder genesen sein, um Zutritt zu erhalten.

Ausnahmen von der PCR-Pflicht und 2G-Beschränkung*

  • Kinder bis einschließlich 5 Jahre
  • Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
  • Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule)
  • Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich)
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich)
  • Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)
  • Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)

*gilt nicht für Saunen, Dampfbäder und ähnliche Angebote

Lesen Sie auch: Gilt man ohne Booster-Impfung als genesen?