Nach dem Sorgerechtsstreit blieben hohe Schulden zurück Foto: dpa

Eine junge Frau muss vor ihrem gewalttätigen Mann ins Frauenhaus flüchten. Jahrelang überzog er sie mit Sorgerechtsklagen. Die Prozesskosten belasten Mutter und Tochter noch heute.

Stuttgart - Ein Viertel aller Ehen in Baden-Württemberg haben ein Ende vorm Scheidungsrichter. Unschön endet der Streit oftmals, wenn es um den Verbleib der ehelichen Kinder geht. Obwohl es Frau B. (Name der Red. bekannt) nicht auf diesen Zank angelegt hatte, sitzt sie auf 40 000 Euro Gerichtskosten, die sie abstottern muss.

Die schlanke, gepflegte Frau ist bei den Besuchern im Müttertreff gern gesehen. Dort arbeitet sie seit drei Jahren in der Verwaltung, inzwischen in Vollzeit. Aus eigenen Stücken und ohne familiäre Unterstützung hat sie eine Ausbildung zur Kauffrau für Bürokommunikation absolviert und ist nun in der glücklichen Situation, den Lebensunterhalt für sich und ihre kleine Tochter zu verdienen. Wegen ihrer Schulden ist das Geld Monat für Monat knapp.

Ihr ehemaliger Mann, vor dem sie wegen seiner gewalttätigen Übergriffe ins Frauenhaus geflüchtet war und von dem sie geschieden ist, ließ jahrelang nicht locker: Er verklagte seine Ex-Frau achtmal vor Gericht, um doch noch zum alleinigen Sorgerecht für die Tochter zu kommen. Dabei war ihm kein Mittel zu billig: Er stiftete andere zu Falschaussagen gegen die Mutter an, brach den betreuten Umgang ab, drohte. Das Gericht sprach unter diesen Bedingungen der Mutter das alleinige Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu.

Kein Anspruch mehr auf Bonuscard

Frau B., damals noch Sozialhilfeempfängerin, wurde über die Prozesskostenbeihilfe unterstützt, 40 000 Euro haben sich angesammelt. Seit sie eine feste Stelle hat, stottert sie die Schulden ab. „Wäre ich arbeitslos geblieben, hätte ich nichts zurückzahlen müssen“, sagt sie. In ihr Lebensbild hätte Hartz IV jedoch nicht gepasst.

Sie nimmt lieber die Rückzahlungen in Kauf. Die Rate dafür liegt zurzeit bei 660 Euro im Monat und wird, sollte sie mehr verdienen, erhöht. Etwa dieselbe Summe fällt für Miete an, der Rechtsanwalt hat Restforderungen, Fixkosten in Höhe von 200 Euro fallen an, und so bleiben ihr von Verdienst, Kindergeld und einer Unterhaltszahlung in Höhe von 250 Euro monatlich 400 Euro für die restlichen Lebenshaltungskosten.

Damit kommen Mutter und Kind wegen ihres sparsamen Lebensstils hin, doch jetzt belasten weitere Verpflichtungen die Familie: Rund 200 Euro fallen monatlich für den Hort an, denn allein lassen will Frau B. ihre Tochter am Nachmittag nicht. Bisher konnte sie den Hort mit Hilfe der Bonuscard bezahlen, doch nun hat sie keinen Anspruch mehr darauf, weil das Einkommen über der Berechnungsgrenze liegt. Sie betont: „Wenn meine Schwester mit ihrem Mann und ihren Kindern hierher umgezogen ist, wird sie nachmittags auf meine Tochter aufpassen.“ Bis dahin unterstützt sie die Aktion Weihnachten.

Spenden an die Aktion Weihnachten sind unter www.aktionweihnachten.de möglich.