Frau M. folgte den Verheißungen eines Touristen, doch der deutsche Traummann entpuppte sich als besitzergreifender Psychopat. Heute ist sie in psychiatrischer Behandlung.

Stuttgart - Frau M. kommt im Laufschritt zur Verabredung. Sie komme gerade von der Arbeit, sagt sie, stellt ihre abgewetzte Umhängetasche auf den Boden. Sie zieht die dünne Jacke vor der Brust zusammen und beginnt zu erzählen: von der Arbeit, die sie zum Glück habe, aber auch von dem Problem, das sie kürzlich dort gehabt habe.

Seit fünf Jahren arbeitet sie für ein Reinigungsunternehmen. Neulich habe sie in der Pause „ein bisschen getanzt“. Das habe jemand dem Chef erzählt, „und der hat mir eine Abmahnung geschickt, wegen Drogen“. Sie versichert: „Ich habe in meinem ganzen Leben noch nie Drogen genommen.“ Nur wegen ihrer psychischen Verfassung müsse sie regelmäßig Medikamente nehmen und zur Untersuchung jeden Monat zum Arzt gehen. Solche Vorfälle belasten Frau M. sehr, verunsichern sie, lösen Existenzängste und psychische Zusammenbrüche aus.

Eingesperrt in dunklen Räumen

Als junge Frau, damals in Algerien lebend, kannte sie solche Zustände nicht. Sie glaubte auch, sie würde ein schönes Leben haben, als ein deutscher Tourist um ihre Hand anhielt und sie ihm hierher folgte. „Er hat versprochen, er würde für uns ein Haus in Spanien kaufen. Eingezogen sind wir dann aber in die Wohnung seines Vaters.“ Als dieser gestorben sei, habe ihr Mann sie eingesperrt, sie an keine Zeitung und kein Telefon gelassen und die Läden geschlossen, „wegen der Nachbarn, sagte er“. Lange Zeit habe sie keinen Kontakt zu ihrer Familie aufnehmen dürfen – bis zur Beerdigung ihres Vaters.

Die Lage eskalierte, als der Mann die zierliche Frau auch noch schlug und würgte. Sie konnte flüchten. Psychisch krank, schlug sie sich auf der Straße durch und lebte in Notunterkünften. Seit drei Jahren hält sie den Kontakt mit dem Sozialpsychiatrischen Dienst der Caritas, wird psychiatrisch und medikamentös behandelt, und es fand sich eine kleine Wohnung für sie.

Im Krankheitsfall kein Einkommen

Sie bekam einen Minijob, der ihr ein Einkommen knapp über dem Sozialhilfeniveau sichert. In Zeiten, in denen sie stationäre Hilfe braucht, versiegt allerdings auch diese Quelle, da sie keinen Status als Schwerbehinderte hat und der Stundenlohn nicht weiterbezahlt wird. Unter diesen Umständen kann sie die Kühl-Gefrier-Kombination nicht kaufen, die sie für ihre Vorräte braucht. Auch ihre Bekleidung ist fadenscheinig und zu dünn für den Winter. Die Aktion Weihnachten hilft ihr bei den Anschaffungen.

Spenden für die Aktion Weihnachten unserer Zeitung sind möglich über folgende Konten: BW-Bank, Iban: DE04 6005 0101 0002  3423 40, Bic: SOLADEST, sowie Schwäbische Bank, Iban: DE85 6002 0100 0000 0063 00, Bic: SCHWDESS