Die Aktion Weihnachten hilft Menschen in Not. Foto: dpa

Eine 36-Jährige schafft es erstmals, sich und ihr Kind aus Abhängigkeiten zu befreien. Jetzt braucht sie Starthilfe in ihrem neuen Leben.

Stuttgart - Es müssen erniedrigende und schmerzhafte Erfahrungen sein, die Frau G. in ihrer Jugend gemacht hat. Jedenfalls erschien alles besser, als bei den eigenen Eltern zu bleiben. Von heute aus betrachtet, weiß sie, dass sie sich hätte anders verhalten sollen, dass sie sich hätte Hilfe holen müssen und dass sie sich in einigen Situationen hätte zur Wehr setzen müssen. Doch es kam anders, und sie musste eines ihrer Kinder in eine Pflegefamilie abgeben.

Es gibt aber auch eine Perspektive: Das Jugendamt traut ihr zu, dass sie ihre fünfjährige Tochter selbst erziehen und versorgen kann, und gibt ihr ambulante Hilfe. Denn Frau G. hat ein wichtiges Signal ausgesendet: Sie hat ihrem bisherigen Lebensgefährten den Hausschlüssel abgenommen, weil der Alkoholiker eine Gefahr darstellt für sie und ihr Kind.

Depressiv nach der Schwangerschaft

Körperliche und seelische Gewalt habe sie früher zu Hause zu spüren bekommen, erzählt Frau G. Unter diesem Druck habe sie einer Ausbildung als Zahnarzthelferin zugestimmt, mit 19 Jahren erkrankt sie an Neurodermitis und Adipositas, wird berufsunfähig und schult um zur Bürokauffrau. Mit 22 Jahren lernt sie einen Mann kennen und bekommt von ihm einen Sohn. „Das Kind ist mir ganz fremd geblieben“, sagt sie. Die Schwangerschaftsdepressionen halten an, der Sohn kommt in eine Pflegefamilie. Immer wieder habe sie Jobs angenommen, bis sie zum zweiten Mal schwanger wurde.

Das Jugendamt holt die junge Mutter schließlich in eine Mutter-Kind-Einrichtung, der Kindsvater taucht dort auf und verstößt gegen die Regeln, Frau G. muss in ein Sozialhotel ziehen, ihr Jüngster wird von einer Bereitschaftspflegefamilie aufgenommen. Frau G. rappelt sich auf und nimmt an einem Elterntrainingsprogramm teil, bis sie in der Lage ist, in eine Anlage für Alleinerziehende einzuziehen und für ihr Kind Verantwortung zu übernehmen. Weil der alkoholkranke Kindsvater erneut auftaucht und gegen die Regeln verstößt, wird ihr das Mietverhältnis auch dort gekündigt.

Alkoholiker ausgesperrt

Seit diesem Sommer lebt sie mit ihrer Tochter in einer kleinen Zweizimmerwohnung , erhält sozialpädagogische Familienhilfe, ist in therapeutischer Behandlung und lernt, sich dem Druck des Kindsvaters zu entziehen. Den Zweitschlüssel zur Wohnung hat sie ihm bereits abgenommen.

Die neue Wohnung ist allerdings nur dürftig ausgestattet. Die Schlafcouch ist alt und, bedingt durch Frau G.s Gewicht, durchgelegen – und das Sofa ist die einzige Sitzgelegenheit. Es fehlt an Schränken, und in der Küche stehen weder Möbel noch Geräte. „Ich koche auf dem elektrischen Zweiplattenherd“, sagt sie und zeigt auf einen Tisch im Wohnzimmer, „das Geschirr spüle ich im Waschbecken im Bad.“

Für den Umzug hat Frau G. Geld vom Jobcenter bekommen. Davon hat sie das Fahrzeug bezahlt und ein Kinderbett und eine Waschmaschine gekauft, „damit die Kleine mit sauberen Sachen in die Kita kommt“. Vom Jobcenter erhalten die beiden 790 Euro, Kindergeld und Unterhaltsvorschuss werden verrechnet, die monatlichen Kosten für die Nachtspeicheröfen, Telefon und VVS-Ticket liegen bei rund 235 Euro. Davon zieht das Jobcenter monatlich noch 40 Euro für die Mietkaution ab. Allein schon eine Küchenausstattung übersteigt die finanziellen Möglichkeiten der Mutter. Damit sie sich einrichten kann, unterstützt sie die Aktion Weihnachten.