Einen Puppenwagen zu Weihnachten? Das kann sich Frau J. nicht leisten. Sie hat so viele finanzielle Nöte, dass es an allen Ecken und Enden brennt. Foto: dpa/Grubitzsch

Frau J. und ihre kleine Tochter müssen wegen Eigenbedarfs in wenigen Wochen aus der Wohnung ausziehen. Die Alleinerziehende ist verzweifelt. Sie hat nicht einmal mehr Geld für ein Weihnachtsgeschenk.

Stuttgart - Die Unsicherheit ist nur schwer zu ertragen. Frau J. kann kaum noch schlafen. Zum 1. Januar müssen sie und ihre kleine Tochter raus sein aus ihrer Wohnung, ihrem Zuhause. Der Alleinerziehenden war wegen Eigenbedarfs gekündigt worden, ein Gericht hat die Kündigung inzwischen bestätigt. Die Anwalts- und Gerichtskosten muss Frau J. nun auch noch tragen.

Sie habe Angst vor den nächsten Tagen und Wochen, sagt Frau J., die eine Wohnung in Aussicht hat. Doch der Mietvertrag ist bisher noch nicht unterschrieben. Frau J. hat einen Schufa-Eintrag, das Ganze könnte noch platzen. Und dann? Dann bliebe nur eine Not- oder Sozialunterkunft. Kein geeignetes Umfeld für ein Kindergartenkind. „Bald sind wir vielleicht obdachlos“, sagt Frau J. Sie klingt, als könne sie es noch nicht fassen.

Was würde aus dem Hund?

Wie würde das ihre Tochter verkraften? Wie sie selbst? Und was würde aus aus ihrem Hund? Ihn dürfte sie in eine Notunterkunft nicht mitnehmen. „Meine Tochter hängt so an dem Hund, den kann ich ihr nicht auch noch wegnehmen“, sagt Frau J. Schon die Trennung von ihrem Papa hat das Mädchen schwer akzeptieren können.

Offiziell sind Frau J. und ihr Mann noch verheiratet, leben aber seit drei Jahren getrennt. Er hat keine Arbeit. Seinen Frust habe er an ihr abgelassen. „Eine Zeit lang habe ich das ertragen“, sagt Frau J. Bis er auch in Gegenwart der Tochter auf sie losging. Da habe sie die Polizei gerufen. Seither sind sie getrennt. Immerhin, sie haben eine Ebene gefunden. Er hat Umgang mit seiner Tochter. Unterhalt zahlt er jedoch keinen.

Eine hohe Stromnachzahlung ist zu erwarten

Die Möbel aus der Wohnung gehörten fast alle ihm. Er hat sie mitgenommen, als er auszog. Eine Nachbarin hat Frau J. mit Leihgaben ausgeholfen. Ihr derzeitiges Umfeld sei toll, sagt Frau J. Das zu verlassen, werde ihr schwerfallen. Die wenigen Sachen, die ihr gehören, kann sie nicht mitnehmen. In der jetzigen Wohnung sei Schimmel. Das Kinderzimmer ist besonders stark betroffen. Die Kleine darf es deshalb nicht mehr benutzen. Sie schlafe mit bei ihr.

„Sie liebt Puppen“, sagt die Alleinerziehende über ihre Tochter, deren Traum eine neue Puppe, ein Puppenwagen oder ein Puppenhaus wären. Aber diese Weihnachtswünsche könne sie nicht erfüllen. Sie weiß ja kaum, wovon sie die Lebensmittel bezahlen soll. „Ich kaufe fast alles bei der Tafel“, sagt die Mitte-40-Jährige. Im Januar droht eine hohe Stromnachzahlung. Frau J. muss schon länger mit Radiatoren heizen, die Heizung ist defekt. Ein größeres Weihnachtsgeschenk ist folglich nicht drin. Vielleicht schaffe sie es, Knete oder Bügelperlen zu besorgen. So etwas mache ihrer Tochter Freude.

Frau J. ist erwerbsunfähig

Frau J. hatte selbst eine schwierige Kindheit. Ihr Vater habe sie missbraucht, das Verhältnis zu ihren Eltern ist bis heute belastet. Ihren Hauptschulabschluss hat sie geschafft, die Ausbildung jedoch im zweiten Lehrjahr abgebrochen, weil sie mit „dem Druck nicht klarkam“. Es folgten Aushilfsjobs. Seit sechs Jahren ist sie offiziell erwerbsunfähig.

Das Frauenberatungszentrum Fetz hat sich wegen der großen Not in diesem Fall an die Aktion Weihnachten gewandt. Weil Frau J. auch noch für sich und ihre Tochter Winterkleidung benötigt, ermöglichen wir diesen Kauf im ersten Schritt. Wenn der Umzug in eine neue Wohnung klappt, würden wir Frau J. auch beim Kauf der fehlenden Möbel unterstützen wollen.

So können Sie spenden

Konten
Die Aktion Weihnachten freut sich über Spenden. Wenn Ihr Name als Spender veröffentlicht werden darf, vermerken Sie das bitte unbedingt bei der Überweisung. Die Konten lauten: Baden-Württembergische Bank, Iban DE04 6005 0101 0002 3423 40, oder Schwäbische Bank, Iban DE85 6002 0100 0000 0063 00. Sachspenden können wir aus logistischen Gründen leider nicht annehmen.