Ums Bier von der Tanke geht’s bei Jugendschutzkontrollen weniger – gefahndet wird nach hochprozentigem Alkohol Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Die Polizei kontrolliert mit jungen Lockvögeln, ob Jugendliche an Tabak und hochprozentigen Alkohol kommen – und stellt jede Menge Verstöße fest. Warum es nach der Aktion deutliche Kritik aus der Gastroszene gibt:

Fellbach/Kernen - Auch in der Corona-Krise ist es für Jugendliche offenbar immer noch viel zu leicht, an Nikotin und hochprozentigen Alkohol zu kommen. Das ist das Ergebnis einer großen Kontrollaktion der Polizei in Gaststätten, Supermärkten, Imbissbuden und Tankstellen in Fellbach und Kernen.

Wie schon in vergangenen Jahren arbeitete die Polizei bei der Kontrolle mit Lockvögeln

Neben den Verkaufsstellen für harte Drinks und Tabakwaren wurden auch Spielhallen, Sonnenstudios und ein Unterhaltungselektronik-Händler auf einen möglicherweise zu laxen Umgang mit minderjähriger Kundschaft überprüft.

Wie schon in vergangenen Jahren arbeitete die Polizei bei der Kontrolle mit Lockvögeln: Testpersonen im Alter von 17 und in einem Fall sogar 16 Jahren bestellten munter Kippen und Ramazotti oder fragten an der Ladentheke nach nur für Erwachsene erlaubten PC-Spielen. Die Bilanz der Kontrolle vom vergangenen Freitag und Samstag, die jetzt publik wurde, liest sich erschreckend: In exakt 40 Fällen hätten Jugendliche branntweinhaltigen Alkohol erhalten, in 15 Fällen wurden sie mit Zigaretten versorgt, dreimal erhielten sie problemlos Zugang zu einer Spielhalle.

Dabei schlagen Bußgelder mit Beträgen zwischen 200 und 2500 Euro zu Buche

In jeweils einem Fall scheiterte auch der Besuch eines Sonnenstudios und der Kauf eines ausdrücklich als FSK-18 eingestuften Computerspiels nicht an der Altersfrage. Insgesamt listet die Polizei in einer am Donnerstag veröffentlichten Mitteilung 60 Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz fest – ein aus Sicht von Rudolf Biehlmaier, Öffentlichkeitsarbeiter beim Polizeipräsidium in Aalen, ungewöhnlich hoher Wert. „Die Aktion hat belegt, dass es da einen Kontrollbedarf gibt. Das ist schon eine auffällig hohe Zahl an Verstößen“, sagte der Sprecher. Allerdings ist eine hohe Sünderquote bei Testkauf-Aktionen rund um den Kappelberg ein altbekanntes Thema. Weil es bei vielen Wirten an Problembewusstsein haperte, hat das lokale Polizeirevier in der Vergangenheit fast jährlich eine Jugendschutz-Kontrolle gestartet.

Teils wurde dabei fast jeder zweite überprüfte Betrieb beanstandet, gerade Tankstellen fanden sich wegen der Abgabe von hochprozentigem Alkohol an vor dem Discobesuch vorglühende Jugendliche regelmäßig in der Sünderliste wieder. Dabei schlagen Bußgelder mit Beträgen zwischen 200 und 2500 Euro zu Buche – ein säumiger Wirt wird deutlich härter bestraft als eine nicht nach einem Ausweis fragende Bedienung. Auch von der Stadt Fellbach werden die Kontrollaktionen deshalb grundsätzlich begrüßt: „Die Einhaltung des Jugendschutzes ist leider kein Selbstläufer – und muss immer wieder überprüft werden“, lässt die Oberbürgermeisterin Gabriele Zull zur aktuellen Lockvogel-Aktion wissen.

Beschwerden über die Kontrollaktion waren in den vergangenen Tagen keine Seltenheit

Eingebunden in die Testkäufe am Freitag und Samstag war das städtische Ordnungsamt allerdings nicht – weshalb Anrufe empörter Wirte im Rathaus auch an der falschen Adresse sind.

Der Hintergrund: Beschwerden über die Kontrollaktion waren in den vergangenen Tagen offenbar keine Seltenheit, in der Gastroszene hat der Auftritt der Testkäufer Wirbel ausgelöst. Denn mit Maskenzwang und Abstandsregeln, Hygienevorschriften und penibel ausgefüllten Besucherlisten fühlen sich nicht wenige Wirte in Corona-Zeiten schon gefordert genug. „Wenn ein Gast eine Maske trägt, können Sie das Alter gar nicht mehr schätzen. Aber die Zeit, mir von jedem den Ausweis zeigen zu lassen, habe ich gar nicht“, sagt eine erprobte Kellnerin.

Polizeisprecher Rudolf Biehlmaier kann gut verstehen, dass die Frage nach dem Alter mitunter schwierig ist, wenn nebenher noch Schnitzel paniert und der Zapfhahn bedient werden sollen. „Beim Alter liegt man manchmal komplett daneben, aber deshalb gibt es ja einen Ausweis“, erinnert er sich an seine Zeit als polizeilicher Jugendsachbearbeiter. Eine Entschuldigung für Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz dürfe der Stress aber auch im gastronomischen Hochbetrieb nicht sein: „Es muss einfach in die Köpfe rein, dass das kein Kavaliersdelikt ist.“

Ein Lokal tappt Gleich Zweimal in die Lockvogel-Falle der Polizei

Mit Corona-Kontrollen hätten Einzelhändler, Wirte und Tankstellenbetreiber durchaus gerechnet. Polizeiliche Testkäufe in Sachen Jugendschutz allerdings hatten die Betriebe in Fellbach und Kernen nicht auf dem Plan: Vom gutbürgerlichen Speiselokal im Oberdorf bis zum Supermarkt in der Innenstadt reicht die Liste der beanstandeten Betriebe. Eine besondere Standpauke vom Chef dürfte aufs Personal in einem Gastrobetrieb in Rathaus-Nähe zukommen: Die Kellner tappten dem Vernehmen nach gleich zweimal in die Lockvogel-Falle.Zur Ehrenrettung von Kassenpersonal und Servicekräften muss erwähnt sein, dass in einer Vielzahl von Fällen nach dem Ausweis gefragt wurde. Der Blick aufs Geburtsdatum der Testkäufer fiel aber allenfalls flüchtig aus. Deshalb übersahen die Bedienungen bei den drei männlichen und zwei weiblichen Lockvögel offenbar regelmäßig, dass sie zwar 2002 geboren sind, ihr 18. Lebensjahr aber erst mit dem Geburtstag im November oder Dezember vollenden. Nur ein Tester war erst 16 Jahre alt.

Mit Blick auf die Bilanz dürfte die nächste Jugendschutz-Kontrolle in Fellbach und Kernen nicht lang auf sich warten lassen. Hilfreich ist deshalb der Hinweis, dass prinzipiell auch die Frage nach dem Alter reicht. Auf ein „Sind Sie überhaupt schon 18 Jahre alt?“ des Personals müssen die Lockvögel wahrheitsgemäß antworten – geschwindelt werden darf im Einsatz für den Jugendschutz nicht.